PM 92 | 04.08.2007
Totalverweigerer wieder auf freiem Fuss
19-jähriger Totalverweigerer gestern Abend aus Arrest
in Bad Frankenhausen entlassen
Gerichtsverhandlung droht
Der 19-jährige Totalverweigerer Alexander Hense ist seit gestern Abend (2.8.) 22 Uhr wieder auf freiem Fuß. Überraschend hatte das Truppendienstgericht in Erfurt dem Antrag des Bataillonskommandeurs auf eine weitere Arrestzeit nicht zugestimmt.
Hense war seit 8. Juli dieses Jahres in Bad Frankenhausen unter Bundeswehr-Arrest. Zum 2. Juli war er zur Ableistung des Wehrdienstes nach Bad Frankenhausen einberufen worden. Er hatte zuvor allerdings der Einberufungsbehörde mitgeteilt, dass er den Dienst aus Gewissensgründen nicht antreten werde. Feldjäger haben ihn am 7. Juli in der elterlichen Wohnung in der Nähe von Karlsruhe abgeholt und nach Bad Frankenhausen gebracht. Seine militärischen Vorgesetzten verhängten angesichts der totalen Dienstverweigerung am 9. Juli die ersten sieben Tage Arrest, unmittelbar danach weitere 18 Tage. Mit der Freilassung ist Hense eine weitere Arreststrafe erspart geblieben. Andere Totalverweigerer sind zwischen 40 und 80 Tagen arretiert gewesen.
„Die frühzeitige Entlassung ist außergewöhnlich. Meines Wissens haben alle Totalverweigerer eine längere Arrestzeit durchhalten müssen. Die Reaktionen und die Solidarität aus der Öffentlichkeit waren sehr hilfreich“, so Wolfgang Geffe, Friedensbeauftragter der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM). Geffe hat Hense während seiner Arrestzeit begleitet. Er hatte die Freilassung des 19-jährigen gefordert und sich auch mit der Bitte an den parlamentarischen Staatssekretär im Verteidigungsministerium gewandt, die Gewissensentscheidung von Hense zu respektieren und ihn zu entlassen.
Hense droht jetzt eine Gerichtsverhandlung. Totalverweigerer werden in der Regel wegen mehrerer Straftatbestände wie Fahnenflucht oder Gehorsamsverweigerung vor Gericht gestellt. Gerichte haben gegen Totalverweigerer Geldstrafen, gemeinnützige Arbeit und Bewährungsstrafen, aber auch längere Haftstrafen verhängt.
Alexander Hense begründet seine Verweigerung damit, dass der Wehrdienst seiner Überzeugung nach gegen die Menschenwürde und damit gegen das Grundgesetz verstoße. Zudem argumentiert er mit der Wehrungerechtigkeit. Nur 35 Prozent der erfassten Wehrpflichtigen würden tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen.
Hinweise für die Redaktionen:
Der Blog mit einer Begründung von Alexander Hense für die Totalverweigerung finden Sie im Internet: http://realsatire.gmoc.de/ - Bei Rückfragen: Wolfgang Geffe, 0151-15210551