PM 42 | 24.04.2008
168 Stellungnahmen auf 2000 Seiten zum Verfassungsentwurf der neuen Kirche
168 Stellungnahmen sind zu dem Verfassungsentwurf für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) eingegangen. Dabei gab es fast für das gesamte Werk Änderungsvorschläge: Von den 92 Artikeln des Entwurfs blieben lediglich drei unkommentiert. Die Stellungnahmen füllen etwa 2000 Seiten, die im Rechtsdezernat gesichtet und von einer Redaktionsgruppe bearbeitet werden.
60 Stellungnahmen stammen aus dem Bereich der Thüringer Landeskirche und 56 aus der Kirchenprovinz Sachsen. Dazu gab es 30 Rückmeldungen aus der Verwaltung und von Einrichtungen der EKM. Auch 37 Kreissynoden sowie insgesamt 40 Gemeindekirchenräte meldeten sich zu Wort. Dazu gab es 15 Stellungnahmen von Einzelpersonen und 7 von Institutionen wie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie von Theologischen Fakultäten.
„Der Verfassungsentwurf ist an der Kirchenbasis intensiv diskutiert worden“, sagt Ruth Kallenbach, Rechtsdezernentin der EKM und Leiterin des Verfassungsprojektes. „Das hilft uns, die bestmögliche Verfassung für die neue Kirche zu finden.“ Häufig wird in den Stellungnahmen gefordert, die Bekenntnisgrundlagen in den Verfassungstext statt nur in einer Fußnote aufzunehmen. Mehrere Stellungnahmen beinhalten, die Diakonie als Aufgabe und als größtes Werk der Kirche stärker zu betonen. Zudem soll deutlicher an die Mitschuld der Kirche an der Vernichtung jüdischen Lebens erinnert sowie die Verantwortung für den Dialog der Religionen und die Menschenwürde hervorgehoben werden. Weiterhin wird der Verzicht auf das Wort „Vereinigte“ vor dem künftigen Namen „Evangelische Kirche in Mitteldeutschland“ gefordert.
Während bei vielen Stellungnahmen zum gleichen Thema eine klare Tendenz erkennbar ist, gibt es auch Schwerpunkte mit gegensätzlichen Forderungen. Dazu gehören beispielsweise die Sprachform der Verfassung sowie Zusammensetzung und Aufgaben von Leitungsgremien auf Ebene der Landeskirche.
Die neue Verfassung der EKM wird die Verfassung der Thüringer Landeskirche und die Grundordnung der Kirchenprovinz Sachsen ablösen, wenn ab dem 1. Januar 2009 beide Landeskirchen vereinigt sind. Eine Verfassungskommission mit sieben Arbeitsgruppen hatte den Entwurf ein Jahr lang erarbeitet. Das offizielle Stellungnahme-Verfahren dauerte vom Dezember 2007 bis März 2008. Nach dem Auswerten aller Beiträge soll im Juli die Föderationssynode den endgültigen Verfassungstext feststellen, der dann noch von beiden Landessynoden beschlossen werden muss.
Mit der Verfassung wird das kirchliche Leben von etwa 940 000 evangelischen Christen in Mitteldeutschland geregelt. Darin sind unter anderem die Organisation und Leitung der Kirche geregelt, es geht um die Aufgaben von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche sowie das Verhältnis von Haupt- und Ehrenamtlichen. Die Verfassung soll auf die aktuelle Situation der Gemeinden eingehen und Anregungen geben, wie kirchliches Leben heute zu gestalten ist.
Rückfragen an: Ruth Kallenbach, 03691-678133 oder 0172-7944241