PM 50 | 24.04.2007
Deutsche Tauf Erklaerung wird im Magdeburger Dom unterzeichnet

Elf Kirchen erkennen fortan gegenseitig ihre Taufen an

Am 29. April unterzeichnen leitende Vertreter von elf deutschen Kirchen im Magdeburger Dom erstmals eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Taufe. Die Unterzeichnung findet im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienst statt (17 Uhr). Daran nimmt neben dem Bischof der Kirchenprovinz Sachsen, Axel Noack, auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, teil. Außerdem wird der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, erwartet. Die Predigt im Festgottesdienst hält der frühere Bischof der Evangelisch-methodistischen Kirche, Walter Klaiber.

Seit gut 30 Jahren gibt es in Deutschland einzelne regionale Vereinbarungen zwischen Gliedkirchen der EKD und römisch-katholischen Diözesen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe. Eine gemeinsame Vereinbarung auf Ebene der EKD oder der Deutschen Bischofskonferenz sowie mit orthodoxen Kirchen oder Freikirchen bestand bisher nicht.

Als Ort für die Unterzeichnung wurde der Magdeburger Dom wegen seiner besonderen taufgeschichtlichen Bedeutung gewählt: Hier befindet sich ein Porphyrbecken, das Kaiser Otto der Große (936-973) aufstellen ließ. Der Stein wurde bereits für Taufen vor den großen Spaltungsprozessen innerhalb der europäischen Christenheit genutzt (Trennung in Ost- und Westkirche 1054; Reformation 1517). So ist er ein Symbol für die Einheit der Taufe, wie es – zumindest in Deutschland – kein zweites geben dürfte. Außerdem hat in dem frühesten Kathedralbau im gotischen Stil in Deutschland im vergangenen Jahr die erste große Ausstellung zur Taufgeschichte im deutschsprachigen Raum stattgefunden.

„Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis über die Taufe“, heißt es in dem Text der Taufanerkennung. „Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser beziehungsweise des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird.“

Hinweis für Redaktionen:
Die Pressemitteilung der EKD zum Taufanerkennungsgottesdienst, die ebenfalls heute verschickt wird, ist als Anhang beigefügt. Darin enthalten ist unter anderem eine Liste der unterzeichnenden Kirchen.

Anhang:
Pressemitteilung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) 50-07 PM - EKD PM - Taufanerkennung (23.04.207)-1.pdf (pdf-Dokument; Dateigröße 14 KByte)

Magdeburg, 23. April 2007 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen


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