PM 038 | 13.07.2017
Disziplinarverfahren gegen Pfarrer im Ruhestand abgeschlossen

Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Die Disziplinarkammer bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat einen Pfarrer im Ruhestand aus dem Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) entfernt. Dies ist das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens gegen den Pfarrer, dem sexueller Missbrauch in den Jahren 1973 bis 1978 in der Kirchengemeinde Bad Lauchstädt im Kirchenkreis Merseburg vorgeworfen wurde.

Die EKM hatte das Disziplinarverfahren gegen den Pfarrer im Jahr 2012 eingeleitet, nachdem von Betroffenen Vorwürfe gegen den Pfarrer erhoben worden waren. Der Fall war daraufhin vor der EKD-Disziplinarkammer verhandelt und im Juni 2016 entschieden worden. Gegen das Urteil hatte der Angeschuldigte Berufung eingelegt. In letzter Instanz hat der EKD-Disziplinargerichtshof am 29. Juni dieses Jahres entschieden und die Berufung zurückgewiesen. Damit ist das Urteil der Disziplinarkammer rechtskräftig. Das Kollegium der EKM hat daraufhin in seiner letzten Sitzung (11.7.) beschlossen, das Urteil umzusetzen. Der Pfarrer, der heute in Niedersachsen lebt, darf damit nicht mehr als Pfarrer tätig sein, verliert seine Ordinationsrechte und erhält aus kirchlichen Mitteln kein Ruhestandsgeld mehr.

Die Landeskirche hatte 2012 auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch eingestellt, da mögliche strafbare Handlungen verjährt waren. Die Disziplinarkammer der EKD hat den Fall seit März 2014 verhandelt.

Hintergrund
Ein kirchliches Disziplinarverfahren reagiert auf ein Verhalten, dass die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung beeinträchtigt. Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht einer Amtspflichtverletzung begründen.

Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar