PM PM 101 | 14.10.2011
Domgemeinde Magdeburg: Verfahren zur Abberufung von Pfarrer Quast wird nicht fortgesetzt
BEI RÜCKFRAGEN
OKR Dr. Christian Frühwald, 0162/6199747Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) wird das im September 2010 gegen Pfarrer Quast eingeleitete Abberufungsverfahren nicht fortsetzen. Aufgrund von Problemen bei der Geschäftsführung von Pfarrer Quast sowie Spannungen innerhalb der Domgemeinde sollte im Rahmen des Abberufungsverfahrens geklärt werden, ob ein gedeihliches Wirken in der Pfarrstelle noch möglich ist.
Nach der Anhörung des im August 2011 neu gebildeten Gemeindekirchenrates kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass ein gedeihliches Wirken auch für die Zukunft nicht gewährleistet ist. Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurde festgestellt, dass von den Beteiligten gravierende Konflikte und Problemsituationen wahrgenommen und umfassend beschrieben worden sind. Keine der an den Anhörungen beteiligten Personen hat jedoch eine Abberufung von Pfarrer Quast als eine sinnvolle Lösung für die Domgemeinde gehalten. Die Befragungen haben ergeben, dass zum Teil zwar erhebliche Defizite im Bereich der Amtsführung und im Umgang mit dem Gemeindekirchenrat gesehen werden, gleichwohl eine Abberufung nach Einschätzung aller Beteiligten, der Gemeinde größeren Schaden zufügen würde, als dies bei einem Verbleib von Pfarrer Quast auf seiner Stelle der Fall wäre.
„Den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates in seiner alten Zusammensetzung ist hoher Respekt dafür zu zollen, dass sie bei allen nicht immer sachlichen, sondern auch persönlichen Angriffen durch Pfarrer Quast und auch durch seine Befürworter in der Gemeinde, das Wohl der Gemeinde nie aus dem Blick verloren haben. Das Kollegium des Landeskirchenamtes geht davon aus, dass Pfarrer Quast einen entscheidenden Anteil daran hat, dass die aufgetretenen Konflikte nicht bewältigt werden konnten“, sagt Dr. Christian Frühwald, Personaldezernent der EKM. „Der im September 2010 geschlossene Vergleich war der Versuch, eine gütliche Einigung zum Wohle der Domgemeinde zu erreichen. Das hat Pfarrer Quast mit seiner Klage gegen den Vergleich unmöglich gemacht. Allerdings hat Pfarrer Quast seine Klage gegen den Vergleich vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht verloren. Das Landeskirchenamt hofft, dass sich mit der Entscheidung die Domgemeinde nun wieder auf ihren Auftrag konzentrieren kann“.