PM 71 | 24.07.2009
EKM hat wegen „Bischofsweihe“ Disziplinarverfahren gegen Prior Franz Schwarz eröffnet

„Alle belastenden und entlastenden Umstände werden geprüft“

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat ein Disziplinarverfahren gegen den Pfarrer und Prior des Evangelischen Klosters St. Wigberti in Werningshausen, Pfarrvikar Franz Schwarz, eröffnet. Schwarz hatte sich am 25. April 2009 durch den Bremer Pfarrer i.R. Karsten Bürgener, der den (rpt. den) „Hochkirchlichen Apostolat St. Ansgar“ vertritt, in Werningshausen zum „Bischof“ des Apostolats „weihen“ lassen. Damit hat Schwarz nach Ansicht des Landeskirchenamtes seine Amtspflichten als evangelischer Pfarrer verletzt. Deshalb war ihm bereits Ende Mai untersagt worden, zu taufen und das Abendmahl zu spenden sowie zu predigen. Es ist nun zu prüfen, ob die „Bischofsweihe“ Konsequenzen haben wird - und wenn ja, welche.

„Bei den diszplinarischen Ermittlungen wird Pfarrvikar Schwarz ebenso angehört wie Mitglieder der Kirchenleitung. Alle belastenden, aber auch alle entlastenden Umstände werden genau geprüft“, versichert Oberkirchenrat Dr. Christian Frühwald, Personaldezernent der EKM. „Niemand wird dabei die gute Arbeit der Bruderschaft St. Wigberti anzweifeln. Es geht ausschließlich darum, das Handeln von Pfarrvikar Schwarz zu bewerten.“

Am Abend des vergangenen Mittwochs haben sich der stellvertretende Landesbischof, Propst Dr. Hans Mikosch, und Propst Reinhard Werneburg mit den Gemeindekirchenräten der von Pfarrvikar Schwarz betreuten Gemeinden sowie Kirchenältesten der angrenzenden Regionen in Gotha getroffen. Dabei wurde über das eingeleitete Disziplinarverfahren informiert. Die Gesprächsteilnehmer haben sich darauf verständigt, dass das eingeleitete Verfahren der richtige Schritt ist, in überschaubarer Zeit die mit der „Bischofsweihe“ aufgeworfenen strittigen Fragen zu klären.

RÜCKFRAGEN

Dr. Christian Frühwald, 0162-6199747

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