PM 83 | 30.07.2012
EKM leitet Disziplinarverfahren gegen Pfarrer im Ruhestand ein

Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat ein Disziplinarverfahren wegen des Verdachts von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegen einen Pfarrer im Ruhestand eingeleitet. Aufgrund von Aussagen zweier Zeugen liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, die den Verdacht solcher Straftaten gegenüber Kindern in den Jahren 1973 bis 1978 in der Kirchengemeinde Bad Lauchstädt im Kirchenkreis Merseburg begründen. Der betroffene Pfarrer war bis 1996 im Dienst der Landeskirche und wohnt heute in Niedersachsen. Die EKM hat den Fall zudem bei der Staatsanwaltschaft Halle zur Anzeige gebracht.

Kritisch hat sich die EKM auch damit befasst, dass offensichtlich einem Hinweis von einem Betroffenen aus dem Jahr 2010 nicht sofort nachgegangen wurde, zumal es seither möglicherweise noch weitere Opfer gegeben haben könnte. Um hier Klarheit zu gewinnen, hat die EKM auch gegen den damaligen Personaldezernenten ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dieses bleibt jedoch so lange ausgesetzt, bis die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Ruhestandspfarrer abgeschlossen sind, um den Vorwurf besser beurteilen zu können.

Beschlossen wurden die Disziplinarverfahren vom Kollegium des Landeskirchenamtes, zu dem neben Landesbischöfin Ilse Junkermann und Präsidentin Brigitte Andrae vier Dezernenten gehören. Die Ermittlungen obliegen zwei Juristen. Sie dürfen, um eine unabhängige und rückhaltlose Aufklärung zu gewährleisten, weder Mitarbeitende noch Mitglieder der EKM sein. Untersucht werden die belastenden und entlastenden Umstände anhand von Fakten, Indizien und Beweisen. Es nicht absehbar, wann Entscheidungen zu erwarten sind.

Hintergrund
Ein kirchliches Disziplinarverfahren reagiert auf ein Verhalten, dass die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung beeinträchtigt. Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht einer Amtspflichtverletzung begründen.

RÜCKFRAGEN

Dr. Kerstin Voigt, 0162-2048696

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