PM 098 | 27.09.2024
Erstmalig in EKD: Landeskirchen vereinbaren gemeinsamen Bewerbungsraum

Zusammenarbeit in Personalangelegenheiten wird auf neue Stufe gestellt

Die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) haben eine stärkere Kooperation bei Personalangelegenheiten vereinbart. Bei ihrem heutigen Treffen in Lutherstadt Wittenberg haben die drei Kirchenleitungen einen Vertrag für einen gemeinsamen Bewerbungsraum unterzeichnet. Mit diesem Vorhaben wollen die Landeskirchen einer gemeinsamen Personalpolitik näherkommen. Durch den größeren Freiraum soll die Attraktivität der beteiligten Kirchen für das ordinierte Personal gestärkt und der Verwaltungsaufwand bei Bewerbungsverfahren gemindert werden.

Dr. Viola Vogel, Konsistorialpräsidentin der EKBO erklärt: „Evangelische Kirchen als Institutionen sind Menschen ähnlich: Sie können miteinander, nebeneinander oder gegeneinander agieren. Ich bin dankbar, dass die EKBO als unsere Landeskirche wie auch die EKM und Anhalt den lutherischen Geist des Miteinanders spürbar werden lassen und die gemeinsame Zusammenarbeit vertiefen. So gelingt Verwaltungsvereinfachung zum Wohle unserer Pfarrerinnen und Pfarrer und der Menschen in unseren Kirchengemeinden.“

„Der Kooperationsvertrag ist in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein bisher einmaliger Vorgang und setzt gegen die zunehmende Konkurrenz verschiedener Landeskirchen in ihrem Bemühen um die Besetzung freier Pfarrstellen auf gemeinsames Handeln. Die drei Kirchen stellen damit die Zusammenarbeit in Personalangelegenheiten auf eine neue Stufe“, erläutert Dr. Jan Lemke, Präsident des Landeskirchenamtes der EKM.

„Bereits seit Jahren gibt es mit einem gemeinsam verantworteten Predigerseminar in Lutherstadt Wittenberg und einem gemeinsam finanzierten gemeindepädagogischen Studiengang an der Evangelischen Hochschule Berlin einen einheitlichen Ausbildungsverbund“, ergänzt Oberkirchenrat Matthias Kopischke von der Landeskirchen Anhalts.

In der Vereinbarung wird den Pfarrerinnen und Pfarrern, die bereits im Dienstverhältnis einer der drei Landeskirchen stehen, die Bewerbungsfähigkeit zuerkannt. Somit sind sie berechtigt, sich für die ausgeschriebenen Pfarrstellen der Kirchen zu bewerben. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der beteiligten Landeskirchen erhalten die notwendigen Informationen zu allen aktuellen Stellenangeboten. Dem jeweiligen Landeskirchenamt oder Konsistorium wird in den Bewerbungsverfahren die Einsichtnahme in die Personalakte ermöglicht. Die Vereinbarung tritt ab Januar 2025 in Kraft und gilt im Rahmen einer Erprobung zunächst für ein Jahr.

Hintergrund:
Gegenwärtig muss einem Bewerber zunächst das Bewerbungsrecht zuerkannt werden, bevor seine Bewerbung weitergeleitet wird. Dafür muss er einen Antrag auf Zuerkennung des Bewerbungsrechts stellen. Die Zuerkennung des Bewerbungsrechts kann nach Anforderung der und Einsichtnahme in die Personalakte sowie einem Gespräch im Landeskirchenamt für die konkrete Stelle oder die jeweilige Landeskirche insgesamt zuerkannt werden. Diese Schritte können eingespart werden, wenn die Bewerber das Recht zur Bewerbung in den jeweils anderen Landeskirchen haben. Künftig wird nur die Personalakte eingesehen und ein Kennenlerngespräch geführt. Im Übrigen wird der Bewerber wie ein Bewerber aus der eigenen Landeskirche behandelt.

RÜCKFRAGEN

Michael Lehmann (Personaldezernent der EKM), 0361-51800401


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