PM 36 | 27.03.2006
Evangelische Kirchen in Sorge um Abdul Rahman

“Religionsfreiheit ist Menschenrecht”

Mit großer Sorge beobachten die evangelischen Kirchen auch in Sachsen-Anhalt das Verfahren gegen den zum christlichen Glauben übergetretenen Afghanen Abdul Rahman. „Das Schicksal von Abdul Rahman kann uns als Kirchen nicht gleichgültig lassen“, sagte Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Sachsen-Anhalt, am Donnerstag.

Religionsfreiheit sei ein Menschenrecht, so Steinhäuser, und das meine nicht nur die Freiheit zu einer ganz bestimmten Religion, sondern auch die Freiheit, sich von einer Religion ab- und einer anderen zuzuwenden. „Wo immer auf der Welt die Freiheit und das Leben von Menschen um ihres Glaubens Willen bedroht sind, ist Kirche mit ihrer Solidarität und dem Bemühen um Vermittlung, aber auch mit ihrem Gebet herausgerufen.“

Steinhäuser appellierte an die politisch Verantwortlichen in Deutschland und Afghanistan, mit der gebotenen Sensibilität nach Wegen der Verständigung zu suchen. Eine Infragestellung der Religionsfreiheit sei immer auch eine Infragestellung der Demokratie.

„Für die Rechtspraxis in Deutschland sehe ich die Notwendigkeit einer Neubewertung des Religionswechsels im Zusammenhang mit der Abschiebung von Flüchtlingen in gefährdete Länder“, sagte Steinhäuser.

„Der Islam sieht sich selbst als Religion des Friedens. Als Kirchen haben wir deutlich zu machen, dass zum Frieden auch die Freiheit des Einzelnen gehört. Gerade darum gibt es zum Dialog der Religionen und der Kulturen auch keine echte Alternative.“

Magdeburg und Dessau, 23. März 2006


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