PM 65 | 22.06.2008
Foederationssynode beendet Tagung in Bad Sulza

Föderationssynode beendet Tagung in Bad Sulza
68 Änderungsanträge zum Verfassungsentwurf

Nach viertägigen Beratungen ging am heutigen Sonntag (22.6.) die Synode der Föderation Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland im thüringischen Bad Sulza zu Ende. Im Mittelpunkt der Synode stand die Diskussion des Verfassungsentwurfs für die gemeinsame Kirche. Insgesamt wurden 68 Änderungsanträge zum Verfassungstext in die sechs Ausschüsse zur Bearbeitung verwiesen.

Auf der nächsten Sitzung der Föderationssynode vom 3. bis 4. Juli dieses Jahres in Lutherstadt Wittenberg soll die Verfassung beschlossen werden. Sie wird unmittelbar danach den sich anschließenden Landessynoden der Kirchenprovinz Sachsen und der Thüringer Landeskirche zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Landessynoden tagen vom 4. bis 5. Juli ebenfalls in Wittenberg. Alle drei Synoden müssen der Verfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

„Die Debatte um den Verfassungsentwurf hat gezeigt, dass hier mit Herzblut gerungen wird, eine Verfassung zu finden, mit der sich die neue Kirche bauen lässt. Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Konsens finden und die Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen werden“, so Petra Gunst, Präses der Föderationssynode und der Synode der Kirchenprovinz Sachsen. „Die Diskussion um die Verfassung wurde gegen alle Unkenrufe nicht benutzt, um noch einmal die Grundsatzentscheidung für eine Fusion der beiden Landeskirchen in Frage zu stellen. Es war eine nach vorn gerichtete Diskussion – der Verfassungsarbeit sehr angemessen“, so Steffen Herbst, Synodalpräsident der Thüringer Landessynode.

Der 95 Artikel umfassende Verfassungsentwurf definiert Grundbestimmungen wie den Auftrag der Kirche und die Kirchenmitgliedschaft und regelt den haupt- und ehrenamtlichen Dienst. Festgeschrieben werden die Aufgaben und die Leitung der Kirchengemeinde und des Kirchenkreises sowie der vereinigten Landeskirche. Behandelt werden auch die Einrichtungen der Kirche, die kirchliche Gerichtsbarkeit und das Finanzwesen. Die Verfassung, mit der das kirchliche Leben von 930.000 evangelischen Christen in Mitteldeutschland geregelt wird, soll auf die aktuelle Situation der Gemeinden eingehen und Anregungen geben, wie kirchliches Leben heute zu gestalten ist.

Hinweise für die Redaktionen: Den Text des Verfassungsentwurf, sowie eine ausführliche Begründung und eine Synopse des ursprünglichen mit dem jetzt vorliegenden Entwurf finden Sie ebenso im Internet auf www.ekmd-online.de, unter dem Stichwort „Synode“.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982; Friedemann Kahl, 0151-59128575


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