PM 017 | 01.03.2022
Kandidatinnen für Wahl im Bischofssprengel Magdeburg stehen fest

Entscheidung zur EKM-Frühjahrssynode im April

Der Bischofswahlausschuss der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) empfiehlt Dorothee Land und Bettina Schlauraff zur Wahl als Regionalbischöfin für den Bischofssprengel Magdeburg. Auf ihrer Tagung vom 27. bis 30. April 2022 in Naumburg wird die Landessynode der EKM das Amt der Regionalbischöfin für den Sprengel Magdeburg neu besetzen.

Bettina Schlauraff wurde 1973 in Potsdam-Babelsberg geboren. Nach ihrem Theologiestudium in Naumburg, Marburg und Halle arbeitete sie zunächst als Referentin im Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags für die bioethische Enquetekommission. Nach ihrer Ordination 2005 nahm sie den Dienst als Pfarrerin im Pfarrbereich Bad Bibra im Kirchenkreis Naumburg auf.
Seit 2016 arbeitet sie als Klinikseelsorgerin in Meiningen sowie als Pfarrerin im Pfarrbereich Queienfeld im Kirchenkreis Meiningen. Bettina Schlauraff ist verheiratet und hat fünf Kinder.

Dorothee Land wurde 1965 in Halle (Saale) geboren. Nach ihrem Theologiestudium in Halle und Naumburg war sie zunächst als Pfarrerin in Zwinge tätig und ab 1997 Schulbeauftragte und Religionslehrerin im Schulamtsbereich Worbis sowie Gemeindepfarrerin im Pfarrbereich Silkerode. Von 2003 bis 2012 war sie Landesjugendpfarrerin der EKM. Danach arbeitete sie auf der Projektstelle „Glaubenskurse Ost“ beim Gemeindekolleg in Neudietendorf. Gegenwärtig ist sie Gleichstellungsbeauftragte im Landeskirchenamt der EKM sowie Studienleiterin für die Fortbildung zum Einstieg in den Beruf. Dorothee Land ist verwitwet und hat zwei Kinder.

In der EKM gibt es seit 2022 zwei Bischofssprengel: Der Sprengel Erfurt wird von Regionalbischöfin Dr. Friederike Spengler und Regionalbischof Tobias Schüfer geleitet.
Die Leitung im Sprengel Magdeburg haben Regionalbischof Dr. Dr. Johann Schneider und Uwe Jauch, Superintendent des Kirchenkreises Haldensleben-Wolmirstedt, der seit dem Ausscheiden von Christoph Hackbeil im September 2021 das Amt interimsmäßig führt.

Nach der Kirchenverfassung und dem Bischofswahlgesetz der EKM werden Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe durch die Landessynode für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt. Vorbereitet wird die Wahl durch den Bischofswahlausschuss, dem neben den 22 Mitgliedern des Landeskirchenrates, Vertreter der Superintendentinnen und Superintendenten, der Präsides der Kreissynoden und die Landessynodalen des jeweiligen Propstsprengels angehören. Der Wahlvorschlag des Bischofswahlausschusses soll in der Regel zwei Personen enthalten.

Die Regionalbischöfin bzw. der Regionalbischof ist für die geistliche und seelsorgerliche Leitung einer Region in der Landeskirche, dem Sprengel, verantwortlich. In diesem Gebiet vertritt sie bzw. er den Landesbischof im kirchlichen und öffentlichen Leben. Die Regionalbischöfin bzw. der Regionalbischof gehört dem Landeskirchenrat als stimmberechtigtes Mitglied an.

RÜCKFRAGEN

Friedemann Kahl, 0151 59128575

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