PM 30 | 09.03.2007
Kirche zum Urteil im Prozess wegen Buchverbrennung in Pretzien

„Alle sind zu einem klaren Nein gegen Rechtsextremismus gefordert“

Die heute verhängten Haft- und Geldstrafen im Prozess um die Pretziener Buchverbrennung sind vom Beauftragten der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, Albrecht Steinhäuser, begrüßt worden. Mit Blick auf das Urteil des Schönebecker Amtsgerichts fordert der Oberkirchenrat die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt zu mehr Zivilcourage gegenüber Neonazis auf.

„Es ist gut, dass das Gericht zügig ein angemessenes Strafmaß festgesetzt hat. Denn was in dem kleinen Elbedorf passiert ist, darf eine offene Gesellschaft unter keinen Umständen tolerieren. Das war kein Kavaliersdelikt“, sagt Albrecht Steinhäuser. „Gut ist auch, dass es bei jener ‚Sonnenwendfeier’ in Pretzien Menschen gegeben hat, die den Spuk beendet haben. Es braucht aber mehr: Nicht nur einige, alle Menschen sind gefordert, mit einem klaren Nein braunen Gedanken und Methoden zu begegnen. Im Verein, auf der Arbeit, am Stammtisch, in der Nachbarschaft und Familie. Und es braucht gerade im ländlichen Raum attraktive Freizeitangebote für Jugendliche. Dort sind engagierte Demokraten gefragt – Frauen und Männer, die sich um die Sorgen und Nöte von Mädchen und Jungen kümmern. Im Fußball, in den Chören, in Schützenvereinen, bei den Pfadfindern oder bei der Feuerwehr müssen Jugendliche die Botschaft erfahren: Ihr seid wichtig, ihr werdet gebraucht. Die Erfahrung zeigt, wo es eine gut funktionierende Jugendarbeit gibt, da haben Neonazis es schwer, Fuß zu fassen.“

Wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung Verstorbener ist am 26. Februar dieses Jahres der Prozess gegen sieben junge Männer in Magdeburg eröffnet worden. Hintergrund ist die Verbrennung einer USA-Flagge sowie des „Tagebuchs der Anne Frank“ im Rahmen einer „Sonnenwendfeier“ am 24. Juni 2006 in Pretzien bei Schönebeck. Der Vorfall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wegen des großen öffentlichen Interesses hat der Prozess nicht im zuständigen Schönebecker Amtsgericht, sondern im Landgericht Magdeburg stattgefunden. Zwei der Angeklagten wurden heute freigesprochen, da ihnen eine Beteiligung an der Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.

Bei Rückfragen:
Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, 0391/5346436 oder 0171/2727866.

Dessau und Magdeburg – 8. März 2007


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