PM 5 | 23.05.2005
Kirchen gegen Feiertagsabschaffung
Mit dem Hinweis auf erhöhte Wirtschaftskraft und „Kaufkraftflucht“ versuchen Vertreter von Wirtschaftsverbänden, den 6. Januar als gesetzlichen Feiertag in Sachsen-Anhalt in Frage zu stellen.
Mit dem Hinweis auf erhöhte Wirtschaftskraft und „Kaufkraftflucht“ versuchen Vertreter von Wirtschaftsverbänden, den 6. Januar als gesetzlichen Feiertag in Sachsen-Anhalt in Frage zu stellen. Sie argumentieren dabei auch mit einer kaum vorhandenen Tradition dieses Tages in unserem Bundesland. Das mag in Teilen stimmen, greift aber dennoch zu kurz.
Mitnichten ist nämlich der 6. Januar ein „katholischer“ Feiertag – er ist vielmehr das älteste kalendarisch festgelegte Fest der Kirche. Schon etwa 300 n.Chr. wurde es gefeiert als Tag der Menschwerdung Gottes. Erst im Laufe der Zeit verlagerte sich im Westen der Schwerpunkt dieses Tages auf die Geschichte der drei Weisen. Östliche Kirchen feiern den 6. Januar nach wie vor als Taufe Jesu, die armenische Kirche begeht den 6. Januar bis heute als Geburtsfest Christi.
Einen Feiertag mit derart integrativer Kraft über die Grenzen von westlicher und östlicher Welt hinweg aufzugeben, das sollte gut überlegt sein. Es allein aus wirtschaftlichen Gründen zu tun, erscheint geradezu leichtfertig. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes wären kaum messbar, einer Abwanderung von Kaufkraft sollte wohl eher durch attraktive Angebote begegnet werden als durch eine Beschneidung der Möglichkeiten unserer Menschen.
Feiertage haben als vorgegebene Unterbrechungen des Kreislaufs von Geldverdienen und Geldausgeben ihren Wert gerade darin, einen Raum der Ruhe und des Innehaltens zu eröffnen, der für viele gleichzeitig und kalkulierbar ist. Feiertage ermöglichen Gemeinschaft in den Familien und unter den Menschen. Die Hand an Feiertage zu legen, das macht den Menschen ein Stück mehr zum bloßen Wirtschaftsfaktor. Seine Würde aber kann der Mensch nicht erarbeiten. Sie ist ihm geschenkt. Und deswegen unverlierbar.
Bei Rückfragen: Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der Evangelischen Kirchen
bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, Hegelstraße 1, 39104 Magdeburg, 0391 - 5346 435.
Magdeburg/ Dessau – 3. Februar 2004