PM 111 | 10.12.2020
Kirchen in Sachsen-Anhalt vereinbaren Kooperation im Religionsunterricht

Unterzeichnung der Vereinbarung durch die zuständigen Kirchenleitungen am 9. Dezember 2020 

Der konfessionelle Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt kann zukünftig auch als kooperativer Religionsunterricht erteilt werden. Darauf einigten sich das katholische Bistum Magdeburg und das Erzbistum Berlin sowie die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig. 

Bischof Dr. Gerhard Feige führt aus: „Die Kooperation der Kirchen soll die religiöse Bildung in der Schule stärken, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme am Religionsunterricht ermöglichen und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen in neuer Intensität anregen.“  

Landesbischof Friedrich Kramer ergänzt: „Durch diese Vereinbarung heben die beteiligten Kirchen die Zusammenarbeit des konfessionellen evangelischen und katholischen Religionsunterrichts auf eine neue Ebene. Beide Unterrichtsangebote werden auch strukturell enger miteinander verzahnt und auf diese Weise wird das Angebot von Religionsunterricht insgesamt ausgeweitet.“

Die evangelische Theologische Fakultät und das Institut für Katholische Theologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg begleiten das Projekt wissenschaftlich. 

 Die Kooperation von evangelischem und katholischem Religionsunterricht soll in einem ersten Schritt in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (im Gymnasium bis Klasse 9) möglich sein. Die konkreten Formen hängen von den jeweiligen Bedingungen ab, die an den Schulen vor Ort herrschen. Sind beispielsweise sowohl katholische als auch evangelische Lehrkräfte an einer Schule tätig, sollen beide Religionsunterrichte in vielfältigen Formaten und Projekten zusammenarbeiten, bis dahin, dass der Unterricht im jährlichen Wechsel erteilt und anerkannt wird. Wenn eine so intensive Zusammenarbeit aufgrund fehlender Lehrkräfte nicht möglich ist, soll es in der Primar- und Sekundarstufe I wenigstens einmal zu einem Wechsel der Lehrkräfte kommen.  

Der Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Allgemeinbildung in unserer Gesellschaft. Staat und Kirchen verantworten ihn in gemeinsamer Abstimmung. Das Grundgesetz verankert den konfessionellen Religionsunterricht in Art. 7 Abs. 3 als „res mixta“, als „gemeinsame Sache“. Um sich in weltanschaulicher Hinsicht zu begrenzen, kooperiert der Staat in diesem Punkt mit den Religionsgemeinschaften. 

Anlässlich der Einführung des konfessionellen Religionsunterrichts vor 30 Jahren in Sachsen-Anhalt und der neuen Vereinbarung konfessionell-kooperativer Lerngruppen ist nach den Sommerferien 2021 eine ökumenische Besuchsreise der Bischöfe im Religionsunterricht geplant.  Damit soll der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach gestärkt werden und ein Profil gewinnen, das auch für andere Bundesländer von Interesse sein kann.

RÜCKFRAGEN

Albrecht Steinhäuser, 0391/5346436


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