PM 35 | 06.06.2005
Kirchenprovinz informiert Wieher Gemeindekirchenrat zum Fall S
Am Montag, dem 16. Juni 2003, informierten Pröpstin Elfriede Begrich, Superintendent Christian Fuhrmann und Dr. Christian Frühwald, Personaldezernent des Konsistoriums der Kirchenprovinz Sachsen, den Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Wiehe zum Sachstand des Abberufungsverfahrens und der Beurlaubung des Pfarrers S..
Gründe für Abberufungsverfahren und Beurlaubung von Pfarrer S.
Am Montag, dem 16. Juni 2003, informierten Pröpstin Elfriede Begrich, Superintendent Christian Fuhrmann und Dr. Christian Frühwald, Personaldezernent des Konsistoriums der Kirchenprovinz Sachsen, den Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Wiehe zum Sachstand des Abberufungsverfahrens und der Beurlaubung des Pfarrers S..
Die Gemeindekirchenratssitzung fand im Gemeindehaus von Gehofen statt und dauerte von 19.30 Uhr bis 23.00 Uhr. Die Gründe sowohl für das Abberufungsverfahren als auch die Beurlaubung Pfarrer S., die dem Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Wiehe mitgeteilt wurden, sind im Folgenden zusammengefasst.
Das Abberufungsverfahren gegen Pfarrer S.
Am 11. März 2003 leitete das Konsistorium der Kirchenprovinz Sachsen auf Antrag des Kreiskirchenrates des Kirchenkreises Sömmerda ein Abberufungsverfahren gegen den Pfarrer der Gemeinde des Kirchspiels Wiehe, Pfarrer S., ein.
Die Gründe für das Abberufungsverfahren sehen der Kreiskirchenrat Sömmerda und das Konsistorium in erheblichen Defiziten im Verhalten und Handeln von Pfarrer S. gegenüber einzelnen Gemeindegliedern, Mitarbeitenden und Vorgesetzten der Kirche. Eine inhaltliche Konkretisierung und detaillierte Veröffentlichung dieser Defizite werden vom Konsistorium aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht vorgenommen.
Die Defizite im Verhalten und Handeln von Pfarrer S. sind aus Sicht des Kreiskirchenrates Sömmerda und des Konsistoriums so gravierend, dass eine mögliche Spaltung der Gemeinde des Kirchspiels Wiehe droht. Aufgrund dieses Sachverhaltes und der bereits im März 2003 herrschenden Unruhe im Kirchspiel leitete das Konsistorium am 11. März ein Abberufungsverfahren gegen Pfarrer S. ein.
Die Spaltung einer Kirchengemeinde zu verhindern, gehört zu den originären Aufgaben des Konsistoriums.
Demgegenüber sehen das Konsistorium und der Kreiskirchenrat Sömmerda allerdings auch, dass es viele Arbeitsfelder gibt, in denen Pfarrer S. im Kirchspiel Wiehe gute Arbeit geleistet hat. Als zwei Beispiele seien das Engagement von Pfarrer S. für die Jugendarbeit und die Instandsetzung kirchlicher Gebäude genannt.
Die Beurlaubung von Pfarrer S.
Am 4. Juni 2003 beurlaubte das Konsistorium der Kirchenprovinz Sachsen Pfarrer S. von seinem Dienst als Pfarrer im Kirchspiel Wiehe.
Grund für die Beurlaubung ist das Nichtbefolgen einer Dienstanweisung, die gegenüber Pfarrer S. durch das Konsistorium ausgesprochen worden ist. Diese Dienstanweisung hatte zum Inhalt, dass Pfarrer S. die Gemeinde des Kirchspiels Wiehe über seine erfolgreiche Bewerbung und den Zeitpunkt seines Antritts in der neuen Dienststelle informieren sollte. Ziel dieser Dienstanweisung war es, Klarheit zu schaffen: Sowohl Pfarrer S. als auch der Gemeinde des Kirchspiels Wiehe sollte eine positive Perspektive eröffnet werden, um eine Spaltung der Gemeinde zu verhindern.
Pfarrer S. hatte sich Ende Februar/ Anfang März 2003 auf eigene Initiative um eine Stelle in der Militärseelsorge an einem Bundeswehrstandort in den alten Bundesländern beworben. Um die Bewerbung von Pfarrer S. nicht zu beeinträchtigen, entschloss sich das Konsistorium, das am 11. März 2003 eingeleitete Abberufungsverfahren vorerst nicht weiter zu betreiben.
Anfang Mai 2003 erhielt Pfarrer S. die Zusage, dass seine Bewerbung um den Posten in der Militärseelsorge erfolgreich ist.
Als Pfarrer S. der Dienstanweisung nicht nachgekommen ist, die Unruhe zunahm und eine mögliche Spaltung der Gemeinde drohte, beurlaubte das Konsistorium Pfarrer S..
Bei Rückfragen: Pressesprecher Oliver Vorwald (0391 – 5346 413/ 0179 – 499 84 27)
Magdeburg, 17. Juni 2003 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen