PM 051 | 18.06.2021
Migrationsbeauftragte der EKM für mehr Familienzusammenführungen
BEI RÜCKFRAGEN
Petra Albert, 0172 6875978
„Für die Integration ein alles andere als hilfreicher Zustand“
Die Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Petra Albert, fordert, die Familienzusammenführung von Flüchtlingen zu erleichtern. „Dringend braucht es Verbesserungen beim Familiennachzug. Es kann nicht sein, dass Menschen trotz Rechtsanspruch jahrelang warten müssen, bis sie ihre Liebsten endlich wieder in die Arme schließen können und sie in Sicherheit wissen“, sagt Petra Albert anlässlich des Weltflüchtlingstages am kommenden Sonntag (20. Juni).
„Gerade bei Familienzusammenführungen von Angehörigen aus Griechenland kommt es oft zu erheblichen Verzögerungen. Auch bei Familienzusammenführungen aus einem Land, welches nicht zur Europäischen Union gehört, müssen hohe Hürden überwunden werden. Die Verfahren dauern einfach zu lange. Wenn Geflüchtete, die seit Jahren hier leben, ihre engsten Angehörigen nicht oder erst nach längerer Zeit nachholden dürfen, ist das für ihre Integration ein alles andere als hilfreicher Zustand. Integration funktioniert besser, wenn die Familie zusammenleben kann“, so Albert.
Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, haben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Diejenigen, die nur subsidiären Schutz bekommen, weil sie zum Beispiel aufgrund des Krieges in Syrien geflohen sind, aber nicht individuell verfolgt werden, haben seit dem 1. August 2018 keinen Rechtsanspruch mehr. Der Grund: Die Kommunen sollten wegen der hohen Flüchtlingszahlen bei der Aufnahme entlastet werden. Die Zahlen sind jedoch erheblich zurückgegangen. Dennoch dürfen seither nur bis zu 1.000 Familienangehörige pro Monat von subsidiär Schutzberechtigten im Rahmen eines Kontingentes einreisen. Gegenwärtig wird aber selbst dieses Kontingent nicht ausgeschöpft. So können zwischen Einreise und Familiennachzug ohne weiteres fünf Jahre liegen, wenn er überhaupt gewährt wird. Zudem setzt die Bundesrepublik ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Rechtsanspruch auf Familiennachzug unbegleiteter Minderjähriger nicht um.
Hintergrund:
Der Weltflüchtlingstag ist ein von den Vereinten Nationen eingerichteter Aktionstag, der seit 2001 am 20. Juni stattfindet. Nach Angaben der Vereinten Nationen befinden sich derzeit 82 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Sie fliehen vor Krieg, Gewalt, Zerstörung und Hunger. Gerade Menschen auf der Flucht sind auch besonders hart von der Corona-Krise getroffen.
Mehr Infos zum Weltflüchtlingstag unter: www.unhcr.org/dach/de/aktiv-werden/weltfluechtlingstag
Die Kommission "Fluchtursachen" der Bundesregierung hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt: https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/fachkommission-fluchtursachen
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