PM 82 | 15.09.2005
Ordinationen im Magdeburger Dom

Zum 50. Jahrestag der Wiedereröffnung des Magdeburger Doms

Am 18. September 2005 finden im Magdeburger Dom mehrere Ordinationen statt. Axel Noack, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen, beruft zehn Theologinnen und Theologen zu Pfarrerinnen und Pfarrern. Drei weitere Kandidaten werden als Gemeindepädagogen ordiniert, die ebenfalls pfarramtliche Aufgaben übertragen bekommen. In dem Festgottesdienst erinnern Gemeinde und Landeskirche außerdem an den 50. Jahrestag der Wiedereröffnung des Doms nach Ende des Zweiten Weltkriegs und die Amtseinführung des damaligen Bischofs der Kirchenprovinz Sachsen, Johannes Jänicke.

Der Festgottesdienst zur Amtseinführung von Bischof Johannes Jänicke am 22. September 1955 markiert den Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten am Magdeburger Dom nach dem Zweiten Weltkrieg. Bei dem Bombenangriff im Januar 1945 auf Magdeburg wurde das Gotteshaus schwer beschädigt. Eine Luftmine traf die Westfassade der Kathedrale, die Orgel wurde durch Tieffliegerbeschuss zerstört. Bis 1955 konnte der Dom nur in Teilen genutzt werden.

Im August ist eine weitere Theologin in einer Kirchengemeinde zur Pfarrerin ernannt worden. Ein weiterer Theologe wird voraussichtlich im Oktober in Lutherstadt Wittenberg ordiniert. Mit den Ordinationen in diesem Jahr sind in der Kirchenprovinz Sachsen insgesamt 159 Pfarrerinnen und 355 Pfarrer beschäftigt. Hinzu kommen 15 Frauen und 20 Männer, die als ordinierte Gemeindepädagoginnen und -pädagogen pfarramtliche Aufgaben ausüben.

Hinweise für Fotojournalisten:
Während des Gottesdienstes und der Ordination besteht die Möglichkeit zu fotografieren. Fotojournalistinnen und -journalisten wenden sich bitte an die Persönliche Referentin des Bischofs, Juliane Rau (0391/5346 255).
 
Die Ordination:
Die Ordination ist  die offizielle Ernennung und Einsegnung zur Pfarrerin und zum Pfarrer. Sie wird in der Kirchenprovinz Sachsen in einem Gottesdienst vom Bischof oder der Pröpstin, beziehungsweise einem der drei Pröpste vorgenommen. Mit der Ordination wird den Pfarrerinnen und Pfarrern auf Lebenszeit das Recht übertragen, öffentlich zu predigen, das Abendmahl auszuteilen und zu taufen. Gleichzeitig legen die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger den Ordinationsvorhalt ab. Eine Verpflichtung, die sowohl den Dienst als Pfarrerin und Pfarrer wie auch die persönliche Lebensführung betrifft. Bestandteil des Ordinationsvorhalts sind unter anderem das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht.

Magdeburg, 15. September 2005 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen


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