PM 132 | 15.11.2007
Synodale beraten ueber Projektplan fuer eine vereinigte Kirche

Zweiter Sitzungstag der Kirchenprovinz-Synode in Wittenberg

Am Vormittag des zweiten Sitzungstag der Synode wurden den 82 Kirchenparlamentariern die Ergebnisse aus verschiedenen Projektgruppen vorgestellt, die das Profil einer vereinigten Kirche verdeutlichen sollten. So wurde ein gemeinsames Finanzgesetz, ein Gesetz über die Verwaltungsämter in den Kirchenkreisen, ein Gesetz über Anzahl und Sitz der Regionalbischöfe sowie ein Gesamtstandortkonzept für die Einrichtungen einer vereinigten Kirche in die Synode eingebracht. Grundlage sind die Vorschläge der beiden Kirchenleitungen für eine gemeinsame Kirche mit einem Bischof, einer Synode sowie einer obersten Verwaltung an einem Ort. Im Mittelpunkt der Synodalentagung, die noch bis zum 17. November dauert, steht die Abstimmung zum Vereinigungsvertrag mit der Evangelisch Lutherischen Kirche in Thüringen.

Am Nachmittag wird die Präsidentin des Kirchenamtes der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), Brigitte Andrae, den Vereinigungsvertrag in die Synode einbringen. Darin sagt sie: „Die Kirchenleitung ist überzeugt, dass auf der Grundlage der erreichten Klärungen die erneute Vorlage des Vereinigungsvertrages nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch sachlich geboten ist. Seit der vergangenen Synode habe man eine Menge gemeinsam gelernt und erreicht, daher sei sie auch zuversichtlich, dass auch noch offene Fragen gemeinsam geklärt werden. „Die Vereinigung der Kirchenprovinz Sachsen und der Thüringer Kirche zu einer Landeskirche ist die folgerichtige Konsequenz unseres bisherigen gemeinsamen Weges. Die im Vereinigungsvertrag dafür verbindlich festgelegten Eckpunkte werden mit den jetzt den Synoden vorgelegten Konzepten und Entwürfen konkretisiert, sodass sich klarer als vor einem halben Jahr die Konturen einer Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland abzeichnen“, so Präsidentin Andrae.

Teile des Projektplanes

EKM-Finanzgesetz
Das Gesetz soll die Verteilung der gemeinsamen Mittel an die Kirchenkreise und Kirchgemeinden sowie die vereinigte Landeskirche regeln. Gemeinsame Einnahmen sind Kirchensteuern, der Finanzausgleich der EKD sowie Staatsleistungen. Der Anteil der Finanzmittel für Kirchenkreise und Kirchgemeinden soll im Verhältnis der Gemeindemitglieder auf Kreise und Gemeinden verteilt werden. Gemeinsam finanziert werden sollen die landeskirchlichen Aufgaben. Das Finanzgesetz ist für eine Übergangszeit gedacht und lässt eine Neuausrichtung offen.

Kirchenkreisamtsgesetz
Mit dem Gesetzentwurf wäre es den Kirchenkreisen freigestellt, sich ihre Verwaltung selbst zu organisieren. Damit wurde die Entwicklung der Verwaltung auf der mittleren Ebene bei den Kirchenkreisen liegen. Aufgaben der Kirchenkreisämter ist die Verwaltung der Kirchenkreise sowie die Unterstützung der Kirchgemeinden bei Verwaltungsangelegenheiten. Ein Kirchenkreisamt soll durch einen Amtsleiter geführt werden, den ein Verwaltungsrat unterstützen soll. Das Kirchenamt hätte die Rechtsaufsicht über die Kirchenkreisämter. Derzeit gibt es in der Kirchenprovinz Sachsen 17 Verwaltungsämter in Verantwortung der Kirchenkreise. In der Thüringer Landeskirche gibt es drei Kirchenkreisämter in Verantwortung der Landeskirche.

Gesetz über Anzahl der Regionalbischöfe
Für eine vereinigte Kirche wäre eine Einteilung in fünf Sprengel vorgesehen, die von Regionalbischöfen (Pröpsten) repräsentiert werden sollen. Mit dem Vorschlag sollen bis spätestens 2015 auf der Leitungsebene Einsparungen von rund 35 Prozent erreicht. Die neue Aufteilung wurde folgende Sprengelzuschnitte vorsehen: Sprengel Stendal-Magdeburg (Sitz: Stendal), Sprengel Halle-Wittenberg (Sitz: Halle oder Wittenberg), Sprengel Gera-Weimar (Sitz: Gera), Sprengel Eisenach-Erfurt (Sitz: Eisenach) sowie der Sprengel Meiningen-Suhl (Sitz: Meiningen).

Gesamtstandortkonzept
Die gemeinsame Kirche hätte einen Bischof, eine Synode sowie eine oberste Verwaltung. Magdeburg soll Bischofssitz werden, Standort für das Kirchenamt wäre Erfurt. Beispiele für die inhaltlichen Arbeitsbereiche der EKM: Am Bischofssitz in Magdeburg soll es ein Zentrum für Ökumene, Eine Welt, Jugendarbeit sowie die Erwachsenenbildung geben. In Drübeck soll das Zentrum für Bildung, pastorale Fortbildung, Einkehr und Besinnung sein. Für Weimar und Halle ist die Seelsorgerausbildung angedacht. Das Bibelwerk der EKM soll in Eisenach seinen Sitz haben.

Hinweise für die Redaktionen:
Alle Unterlagen und Berichte zur Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen können Sie im Internet unter www.ekmd-online.de abrufen.
Zu den Beschlüssen der Synode ist am 17. November (13 Uhr) eine Pressekonferenz im Lutherhotel geplant. Die Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen ist während der Synode unter 0151/59128575 erreichbar.

Wittenberg, der 15. November 2007


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