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11.11.2022
Künstlersozialkasse: Ausgleichsvereinigung

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) sorgt sie dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Im kirchlichen Kontext kommen wir immer dann damit in Berührung, wenn Einrichtungen selbstständige Künstler (bspw. in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst, Design o. Ä.) oder Publizisten beauftragen. Dann haben diese eine Sozialabgabe zu leisten, die sogenannte Künstlersozialabgabe.

Seit dem Jahr 1993 hat die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für alle Gliedkirchen die Zahlung der Künstlersozialabgabe nach § 32 KSVG aufgrund einer mit der Künstlersozialkasse geschlossenen und im Jahr 2020 novellierten Ausgleichsvereinigung übernommen. Danach verauslagt die EKD den gesamten, an den Sozialversicherungsträger zu zahlenden Betrag und legt diesen nach dem Umlageverteilungsmaßstab auf die einzelnen Gliedkirchen um.

Dies bedeutet, dass wir, als Landeskirche, die Künstlersozialabgabe entrichten und die einzelnen Einrichtungen, sofern sie Mitglieder dieser bestehenden Ausgleichsvereinigung sind, von der Beitragsentrichtung befreit sind.

§ 1 der Ausgleichsvereinigung führt dazu wie folgt aus:

„(1)  Mitglieder dieser bestehenden Ausgleichsvereinigung sind die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre gliedkirchlichen Zusammenschlüsse, alle Gliedkirchen und ihre als kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierte Untergliederungen, wie Propsteien, Kirchenkreise, Dekanate, Sprengel, Kirchengemeinden, Regionalverbände, Zweckverbände und deren rechtlich unselbstständigen Einrichtungen sowie für die öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Anstalten.

(2)  Ausgenommen von der Vereinigung sind Fachhochschulen für Musik und Kunst, Krankenhäuser, juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine oder gGmbHs) sowie rechtlich selbstständige diakonische Einrichtungen öffentlichen oder privaten Rechts, insbesondere Mitglieder der diakonischen Werke der Landeskirchen oder der „Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.“.“

Mitglieder der Ausgleichsvereinigung geben somit bitte bei Anfragen durch die Künstlersozialkasse folgende Abgabennummer an: 84-054505-X-006.

Die aktuelle Ausgleichsvereinigung finden Sie unter www.ekmd.de.

Für Rückfragen steht Ihnen das Landeskirchenamt Erfurt, Referat P1 Arbeitsrecht, Kirchenrechtsrat Christian Vollbrecht, Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt, Tel. 0361/ 51800-402, christian.vollbrecht@ekmd.de zur Verfügung.

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