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01.10.2018
Sponsoring: Handreichung

Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen (Sach- oder Dienstleistungen)

  • durch Unternehmen,
  • zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen,
  • mit dem regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.

Vereinfacht gesagt: Mit Sponsoring machen Unternehmen Werbung für sich und/ oder ihre Produkte!

Für die steuerliche Behandlung im kirchlichen Kontext ist zwischen

  • öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Kirchengemeinde, Kirchenkreis) und
  • privatrechtlichen Körperschaften (z.B. kirchliche Stiftungen und Vereine)

zu unterscheiden.

Kirchengemeinden, Kirchenkreise oder auch die Landeskirche sind als Körperschaften bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für die Ertragssteuer (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) als auch für die Umsatzsteuer. Ein Betrieb gewerblicher Art, d.h. eine steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit liegt nur vor, wenn die kirchliche Körperschaft hieraus mehr als 35T€ Umsatz im Jahr erzielt.

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