Warum Mitglieder der AfD nicht Mitglied im Gemeindekirchenrat sein können

Als kirchenfeindlich gilt auch, wer die in Artikel 2 der Kirchenverfassung EKM festgelegten Grundsätze nicht anerkennt und extremistische, antisemitische, fremdenfeindliche oder sonst menschenverachtende Positionen vertritt oder sich in entsprechenden Organisationen betätigt.

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