Im Kirchenkreis Halle-Saalkreis ist ab sofort die 1. Kreispfarrstelle für Gefängnisseelsorge mit einem Dienstumfang von 100 % in der JVA Raßnitz besetzen.

In der Jugendanstalt Raßnitz gibt es ca. 400 Haftplätze. Sie ist zuständig für den Vollzug von Jugendlichen und jungen Männern.
Es stehen der Gefängnisseelsorge angemessene Räume zur Verfügung (ökumenisch genutzter Gottesdienstraum, Gruppenraum, Teeküche, Büro).


Veröffentlicht
14.10.2024

Sprengel
Magdeburg
Kirchenkreis
Halle-Saalkreis
Rubrik
Kreispfarrstellen
Dienstsitz
06108 Halle (Saale), Mittelstraße 14
Stellenumfang
100%
Befristung
6 Jahr (Verlängerung möglich)
Dienstwohnung
nicht vorhanden
Dienstbeginn
baldmöglichst
Personenkreis
Pfarrer*innen (m/w/d), ordinierte Gemeindedpädagog*innen (m/w/d)
Besetzungsrecht
durch den Kreiskirchenrat
Bewerbungsfrist
30.11.2024

Aufgabenbeschreibung:

Die Aufgaben der Gefängnisseelsorge umfassen:
- Seelsorge an den Gefangenen
- Seelsorge an den Bediensteten in der JA
- Arbeit mit den Familien der Gefangenen
- Begleitung von Gefangenen in der Lockerungsphase
- regelmäßige Gottesdienste und Gruppenangebote
- Teilnahme an den Konferenzen der JA
- Zusammenarbeit mit dem katholischen Seelsorger der JA
- Kontakt und Vernetzung mit den Fachdiensten der JA
- Mitarbeit in der Konferenz für Gefängnisseelsorge der EKM
- Vernetzung mit dem Kirchenkreis
- verpflichtende Inanspruchnahme von Supervision

Das bringen Sie mit:

- abgeschlossener Grundkurs KSA mit Zertifikat oder eine vergleichbare Fortbildung
- Bereitschaft zur Teilnahme an spezifischer Weiterbildung für das Arbeitsfeld
- seelsorgliche Kompetenz
- Rollenklarheit
- Offenheit zur Begegnung mit Menschen, die keiner Konfession oder einer anderen Religion angehören
- Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Ausdauer

Darauf können Sie sich freuen:

Der/die Bewerber/in sollte Interesse am Umgang mit oft drogenabhängigen Jugendlichen mitbringen, die zumeist nach Lebensbrüchen straffällig geworden sind und für die der Aufenthalt in der JA Raßnitz ein Baustein für ein straffreies und sinnvolles Leben sein kann.


Weitere Auskünfte erteilen:

Superintendent Hans-Jürgen Kant, kirchenkreis.halle-saalkreis@ekmd.de, Fon: 0345 2021516

Kircherätin Gabriele Lipski, gabriele.lipski@ekmd.de, Fon: 0361 51800332

Download:



Allgemeine Informationen:

Bewerbungsberechtigung:
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktsetzung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.

Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeindepädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden (PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Landeskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begründung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellarischen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellenrelevanten Fort- und Weiterbildungen, per Mail an bewerbung-pfarrstellen@ekmd.de einzureichen.

Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einverständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskirchenamt zu erklären.