In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland ist spätestens zum 1. April 2025 die landeskirchliche Pfarrstelle der/des Rundfunkbeauftragten (m/w/d) zu besetzen.


Veröffentlicht
14.09.2024

Rubrik
landeskirchliche Stellen
Dienstsitz
Erfurt
Stellenumfang
75%
Befristung
6 Jahre
Dienstwohnung
nicht vorhanden
Dienstbeginn
01.04.2025
Personenkreis
Pfarrer*innen (m/w/d), ordinierte Gemeindedpädagog*innen (m/w/d)
Besetzungsrecht
durch das Landeskirchenamt
Bewerbungsfrist
31.10.2024

Aufgabenbeschreibung:

Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- redaktionelle Begleitung sowie Schulung von Autorinnen und Autoren kirchlicher Verkündigungssendungen des MDR in Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Organisation und kirchliche Leitung der ca. 15 Gottesdienstübertragungen (MDR Kultur) pro Jahr aus den Kirchengemeinden der EKM und der Evangelischen Landeskirche Anhalts

Sie sollten:

- eine Theologin/ein Theologe sein und mehrjährige Berufserfahrung bei der Gestaltung von Gottesdiensten sowie mehrjährige Rundfunkerfahrung haben,
- die Fähigkeit mitbringen, Absprachen mit den Gemeinden kooperativ und kommunikativ zu gestalten,
- Wert legen auf eine kreative Gottesdienstgestaltung,
- Kirchen-Sprache so übersetzen können, dass Andachten und Predigten der Autorinnen und Autoren auch von kirchenfernen Menschen verstanden werden,
- selbst eine gute Radiostimme haben
- von kirchlichen Organisationsstrukturen sowie denen des ÖRR wissen sowie
- nicht nur die Sehenswürdigkeiten Mitteldeutschlands kennen

Darauf können Sie sich freuen:

Die Rundfunkbeauftragte/der Rundfunkbeauftragte gehört zu dem elfköpfigen Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeskirche. Dienstsitz ist das Landeskirchenamt in Erfurt; Homeoffice ist für uns eine Selbstverständlichkeit.


Weitere Auskünfte erteilt:

Ralf-Uwe Beck, ralf-uwe.beck@ekmd.de, Fon: 0172 7962982

Download:



Allgemeine Informationen:

Bewerbungsberechtigung:
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktsetzung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.

Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeindepädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden (PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Landeskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begründung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellarischen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellenrelevanten Fort- und Weiterbildungen, per Mail an bewerbung-pfarrstellen@ekmd.de einzureichen.

Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einverständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskirchenamt zu erklären.