12.03.2025
Kindergartenleitung (m/w/d)

Ev. Luth. Kirchengemeinde Laucha-Mechterstädt

 

Die Evangelische Luth. Kirchengemeinde Laucha-Mechterstädt besetzt ab sofort die Stelle einer Kindergartenleitung (m/w/d) in dem ev. Kindergarten „Pusteblume“ in Laucha

Unsere Einrichtung befindet sich in Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Laucha Mechterstädt. In unserem Haus finden bis zu 40 Kinder Platz. Die Kinder werden liebevoll und von einem fachlich kompetenten Team betreut, welches nun Verstärkung benötigt.

Die Stelle hat derzeit einen Umfang von 100 Prozent (39 Wochenstunden) des Beschäftigungsumfangs eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters und ist unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach dem Sozial- und Erziehungstarif (SuE) bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in S 9.

 

Ausbildungsvoraussetzung:

Abschluss als Erzieher (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbarer Abschluss gemäß §§ 16, 17 ThürKigaG.

 

Wir bieten:

  • einen gut ausgestatteten Kindergarten in Trägerschaft der Kirchengemeinde Laucha
  • Arbeit in einem aufgeschlossenen, qualifizierten Team in freundlicher Atmosphäre
  • eine Position, die ein hohes Maß an Engagement und Eigenverantwortung erfordert und viele Gestaltungsmöglichkeiten bereithält
  • Vorbereitungszeiten und Teambesprechungen
  • Begleitung und Beratung durch enge Vernetzung mit der Kirchengemeinde vor Ort
  • regelmäßige berufliche Qualifizierung durch Fortbildungen und Fachliteratur
  • Vergütung nach dem Sozial- und Erziehungstarif (SuE) in S 9
  • Jahressonderzahlungen und eine betriebliche Altersvorsorge
  • 31 Urlaubstage
  • geistliche Begleitung durch den Träger

 

Wir erwarten:

  • pädagogische Leidenschaft und Freude
  • Umsetzung und Erarbeitung eines qualifizierten pädagogischen Konzeptes auf der Grundlage des Thüringer Bildungsplan
  • Berufserfahrung im Kindertagesstättenbereich
  • professionelle Kommunikation und Personalführung sowie Strukturierung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern
  • Leitung der Einrichtung entsprechend der fachlichen Empfehlung zu den Aufgaben und fachlichen Anforderungen an Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen (Thüringen)
  • das verantwortungsvolle Treffen eigenständiger Entscheidungen
  • professionelle Kommunikations- und Informationsstrukturen
  • Vernetzung der Einrichtung innerhalb und außerhalb der Kirchgemeinde
  • Mitgestaltung und Repräsentation der Kirchgemeinde
  • Begleitung und Beteiligung der Kinder in ihren individuellen Entwicklungsprozessen
  • regelmäßige und systematische Beobachtung, Dokumentation der Gruppenentwicklung und des Entwicklungsstandes des einzelnen Kindes
  • Reflexion der eigenen Arbeit
  • vertrauensvolle Arbeit und kooperativer Austausch mit den Sorgeberechtigten
  • Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche oder in einer zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gehörende Kirche und Identifikation mit unserem christlichen Profil.

 

Arbeitsaufgaben:

  • Pädagogische Leitung
  • Mitarbeiterführung
  • Betriebsführung
  • Zusammenarbeit mit dem Gemeindekirchenrat, der Kommune und den Eltern
  • Vernetzung mit anderen Institutionen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterentwicklung des religionspädagogischen Profils der Einrichtung
  • regelmäßige Besprechungen
  • Mitarbeit in den Kindergruppen

 

Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland geltende Verordnung zur Regelegung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse (StbVO) verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.de (ON 715).

 

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen sowie eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses wird bis zum 31.03.2025 per E-Mail an ev.kita.laucha@web.de oder per Post an die

Evangelische Kindertagesstätte „Pusteblume“

Wiesenweg 14

99880 Laucha

erbeten. 

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Albrecht, Tel. 03622-902725.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur als Duplikat ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Besetzungsverfahrens wird garantiert.


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