04.04.2025
Kirchenkreisbeauftragter für Bläserarbeit (m/w/d)

Ev.-Luth. Kirchenkreis Gotha

 

Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Gotha (Thüringen) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 1. Januar 2026, die Stelle des Kirchenkreisbeauftragten für Bläserarbeit (m/w/d) mit einem Dienstumfang von 50 Prozent zu besetzen.

 

Ausbildungsvoraussetzungen:  

  • Musiker (m/w/d) mit kirchenmusikalischem Abschluss (B/Bachelor) oder
  • Musiker (m/w/d) mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich Blechblasinstrumente

 

Ab 1.1.2026 fusioniert der Kirchenkreis mit den Kirchenkreisen Arnstadt-Ilmenau und Waltershausen-Ohrdruf. Im neuen Kirchenkreis soll hohes Augenmerk auf den Belangen der Bläserarbeit liegen.

Posaunenchorarbeit hat in unserer Region eine große Tradition, und wir möchten die Nachwuchsarbeit intensivieren und so in die Zukunft unserer Posaunenchöre investieren.

Der künftige Arbeitsbereich liegt in landschaftlich reizvoller und kulturell reicher Gegend mit optimaler Verkehrsanbindung zwischen A4 und A71 vor den Toren Erfurts.

Wir bieten gute Entfaltungsmöglichkeiten für kreatives, selbstbestimmtes Arbeiten und Freiraum für andere musikalische Betätigungsfelder aufgrund der Teilzeitanstellung.

 

Folgende Aufgaben gehören zum Stellenprofil:

  • Ausbildung von jüngeren und älteren „Jungbläsern“ an verschiedenen Standorten des Kirchenkreises
  • Angebote von Workshops für die Posaunenchöre
  • Ansprechpartner für nebenamtliche Posaunenchorleiterinnen und -leiter
  • kollegiale Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Kirchenmusik-Team im KK und mit dem Posaunenwerk der EKM
  • kirchenkreisweite Musikprojekte mit Auswahlensembles
  • weitere eigene Ideen sind uns willkommen

 

Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Wir erwarten, dass eine Fahrerlaubnis und die Bereitschaft zum Einsatz des privaten Pkw für dienstliche Zwecke vorhanden sind.

Die Stelle hat einen halben Beschäftigungsumfang (19,5 Wochenstunden) und ist unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsverordnung (KAVO). Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gültige Verordnung zur Regelung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse (StbVO) verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.de (ON 715).

Auskünfte erteilen:

Superintendent Friedemann Witting Tel.: 03621 30 29 25, Mail: friedemann.witting@ekmd.de

Landeskantor KMD Jens Goldhardt: Mail: jens.goldhardt@ekmd.de

 

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31.Mai 2025 an:

Kirchenkreis Gotha

Superintendent Friedemann Witting

Jüdenstraße 27

99867 Gotha


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