Ich habe bisher an keiner entsprechenden Ausbildung teilgenommen.
Nachdem Sie mit dem/der Superintendenten/in gesprochen haben, dürfen Sie sich beim Kirchlichen Fernunterricht der EKM (KFU) bewerben. Die Studienleitung entscheidet über ihre Zulassung. Die Kurse beginnen immer in einem geraden Jahr. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des KFU. In der EKM ist der KFU die Standardausbildung. Der Kurs ist in zwölf Wochenendseminare und zwei Seminarwochen gegliedert und dauert ca. zweieinhalb Jahre.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des KFU erhalten Sie ein Abschlusszeugnis mit der notwendigen Empfehlung der Prüfungskommission zur Zuerkennung der Befähigung zur freien Wortverkündigung.
Sie können nun über das Landeskirchenamt der EKM, Referat Gemeinde und Seelsorge für den Aufbaukurs I (A1-A4) für Prädikanten im Pastoralkolleg angemeldet werden.
Für diese Anmeldung benötigen Sie:
- eine schriftliche Befürwortung bzw. Delegierung des/r Superintendenten/in mit der Nennung eines/r Mentors/in,
- das KFU-Zeugnis und der Empfehlung der Prüfungskommission des KFU
Der Aufbaukurs I findet an 4 Wochenenden in einem Zeitrahmen von über einem halben Jahr statt. Zur gesamten Ausbildungszeit gehört ein parallel zu den Kursen angelegtes Praktikum in einer Gemeinde. Dieses wird durch eine Mentorin oder einen Mentor begleitet.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses bitten Sie den/die Superintendenten/in und den/die Regionalbischof/bischöfin um ein befürwortendes Votum zur Beauftragung mit Prädikantendienst.
Vor der Beauftragung mit Prädikantendienst, die durch Beschluss des Kollegiums des Landeskirchenamtes der EKM erfolgt, muss vom Kreiskirchenrat ein Dienstauftrag erteilt werden. In diesem Beschluss müssen der Bereich und die Dauer des Dienstauftrags festgelegt werden.
Für den Bereich hat der zuständige Gemeindekirchenrat einen zustimmenden Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss muss dem Kreiskirchenrat vor seiner Beschlussfassung vorliegen.
Alle Voten und Beschlüsse müssen dem Referat Gemeinde und Seelsorge im Landeskirchenamt vorgelegt werden.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Beauftragung mit Prädikantendienst fassen.
Sie werden in einem Gottesdienst vom Regionalbischof/bischöfin eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Beauftragung.
Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung