Prädikanten/innen, die die öffentliche Wortverkündigung und die Sakramentsverwaltung in eigener Verantwortung und auf Dauer wahrnehmen sollen, werden gemäß 17 (1) und 18 (4) Kirchenverfassung EKM i.V.m. § 9 PräLG ordiniert.
Der vorangegangene Prädikantendienst mit Dienstauftrag soll zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Ordination mindestens zwei Jahre angedauert haben.
Voraussetzung für die Antragstellung ist der erfolgreiche Abschluss des Aufbaukurses II. Im Aufbaukurs II (A5-A7) werden drei weitere Kurse für Prädikanten/innen angeboten, deren Besuch Voraussetzung für eine angestrebte Ordination ist. Die Kurse werden in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten stattfinden. Sie müssen sich für den Aufbaukurs II über das Landeskirchenamt der EKM, Referat Gemeinde und Seelsorge beim Pastoralkolleg anmelden. Für diese Anmeldung benötigen Sie eine schriftliche Befürwortung bzw. Delegierung des/r Superintendenten/in.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses II bitten Sie den/die Superintendenten/in und den/die Regionalbischof/bischöfin um ein befürwortendes Votum für die Ordination.
Ihr begründeter Antrag ist zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf und Bericht über Ihren bisherigen Prädikantendienst über den Dienstweg Superintendent/in und Regionalbischof/bischöfin, an das Landeskirchenamt der EKM, Referat Gemeinde und Seelsorge zu richten.
Der zuständige Kreiskirchenrat hat einen Vorbehaltsbeschluss über Ihren erweiterten Dienstauftrag nach der Ordination zu fassen. Dieser soll beim ersten Mal mindestens einen Zeitraum von 5 Jahren umfassen.
Der Landesbischof entscheidet auf Empfehlung der Personalkommission bzw. des Kollegiums des LKA über die Ordination.
Die weitere Bearbeitung Ihres Antrags wird organisatorisch vom Bischofsbüro vorgenommen. Die Teilnahme an einer viertägigen Ordinanden-Rüstzeit und am Studientag ist verbindlich. Sie werden außerdem zum persönlichen Bischofsgespräch zur Ordination eingeladen.
Als ordinierter Prädikant üben Sie das Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in Abstimmung mit den dem Pfarrdienst Beauftragten aus.
Mit der Ordination zum Prädikantendienst erwerben Sie keine Anstellungsfähigkeit für den Pfarrdienst. Entsprechend der Ordnung für die liturgische Kleidung in der EKM dürfen Sie einen Talar tragen.