23.02.2022
Brandenburg lockert Corona-Schutzmaßnahmen

Potsdam (epd). Brandenburg will in drei Schritten die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen lockern. 

Die dafür vom Kabinett beschlossene neue Eindämmungsverordnung soll am Mittwoch in Kraft treten und bis zum 19. März gelten, teilte die Staatskanzlei nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag in Potsdam mit. Damit werden den Angaben zufolge ab Mittwoch unter anderem die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben, in der Gastronomie gilt nur noch die 2G-Regel statt wie bisher 2G plus. Zutritt haben dann vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren.

Für Versammlungen und Demonstrationen gebe es keine speziellen Regelungen mehr, nur das allgemeine Abstandsgebot müsse beachtet werden, hieß es weiter. Großveranstaltungen sind demnach mit Auflagen wieder mit mehr als 1.000 Teilnehmenden möglich. Für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter entfallen die bisherigen Personenobergrenzen. Für Gedenkstätten, Museen, Freizeitparks, Tierparks, Zoos gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Ab dem 4. März sind den Angaben zufolge weitere Lockerungen geplant. Die zulässige Personenzahl bei Großveranstaltungen soll weiter erhöht werden. Diskotheken, Clubs und Festivals können unter 2G-plus-Bedingungen öffnen.

Ab dem 20. März sollen dann gemäß Bund-Länder-Beschluss alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Basisschutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen weiter gelten, hieß es.


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