13.09.2022
Sachsens neue Corona-Verordnung soll bis April gelten | Keine verschärften Maßnahmen in Thüringen

Dresden (epd). Sachsen will weiter an der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen festhalten.

In Bussen und Bahnen reiche weiterhin eine sogenannte OP-Maske, sagte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. In Kliniken und Heimen ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben.

Das sächsische Kabinett hatte sich zuvor über die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung verständigt. Sie soll am 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April gelten. Sollte es die Corona-Lage erfordern, sei eine Anpassung der Maßnahmen möglich, sagte Köpping. Vollständige Lockdowns solle es aber nicht mehr geben.

Eine Testpflicht besteht nach der Beschlussvorlage für das Betreten von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie für Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste. Der Eckpunkte-Entwurf geht nun in die Anhörung im Landtag. Laut Köpping handelt es sich um die 60. Corona-Verordnung für Sachsen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen lag laut Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag bei 206,6. Die Lage in Sachsens Krankenhäusern ist laut Köpping derzeit entspannt. Bundesweit ermittelte das RKI einen Inzidenzwert von 229,9. Im Fernverkehr gilt nach den bundesweit vorgesehenen Regelungen, die am Freitag beschlossen werden sollen, weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Thüringen sieht derzeit keinen Anlass für schärfere Corona-Maßnahmen

Erfurt (epd). Thüringen will auf absehbare Zeit auf Verschärfungen der Corona-Regeln so weit wie möglich verzichten. So blieben geimpfte Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen auch im Oktober von strengeren Testpflichten befreit, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt im Anschluss an die Kabinettssitzung der Landesregierung.

Seit August dieses Jahres sinke die Anzahl an schweren Erkrankungen in Thüringen, sagte Werner. Die Zahl der Atemwegserkrankungen entspreche derzeit dem Jahresdurchschnitt aus der Zeit vor der Covid-19-Pandemie. Die Infektionslage mache zusätzliche Coronaregeln nicht notwendig.

Auch in anderen Bereichen wie den öffentlichen Verkehrsmitteln wolle der Freistaat auf strengere Regeln verzichten, hieß es. Anstelle von FFP2-Masken werde Thüringen in Bussen und Bahnen auch OP-Masken als Schutz akzeptieren.

Eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen und in der Gastronomie werde erst eingeführt, wenn die Infektionslage sich stark verschlechtere. Neuerliche Lockdowns oder Schulschließungen in diesem Herbst und Winter schloss Werner unter Hinweis auf die neuen Impfstoffe gegen die Omikron-Variante aus.

Die neue Landesverordnung wird notwendig, da der Bund zum 1. Oktober Änderungen im Infektionsschutzgesetz eingeführt hat. Einige Vorgaben der neuen Corona-Verordnung gelten bundesweit, die Länder können in vielen Punkten jedoch von den Vorgaben abweichen.


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