22.01.2022
Thüringer Krankenhäuser fürchten wegen Impfpflicht Personalmangel

Erfurt (epd). Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKHG) hat die Aussetzung des Betretungs- und Beschäftigungsverbotes für nicht gegen das Coronavirus geimpfte Mitarbeiter ab dem 16. März gefordert.

Etwa 17 Prozent der Mitarbeitenden würden bis dahin über keinen Impfnachweis verfügen, warnte die LKHG am Freitag in einem Schreiben an Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke). Durch den Beschluss des Bundestages zu einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei der allgemeinen Impfpflicht vorgegriffen worden.

Für die Gesellschaft stehe damit die Aufrechterhaltung der vollen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in Frage. „Es ist zu befürchten, dass Sanktionen im Zusammenhang mit einer einrichtungsbezogenen Impflicht in den Thüringer Krankenhäusern zu Personalausfällen führen können, die auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten erheblichen Einfluss haben“, betonte die Vorstandsvorsitzende der LKHG, Gundula Werner.

Eine Umfrage habe gezeigt, dass im Zuge des Beschäftigungsverbotes Ungeimpfter kurzfristig 1.918 Betten nicht betrieben werden könnten. Das gebe Anlass zu großer Sorge, „weil wir aufgefordert sind, alle verfügbaren Maßnahmen zur Sicherstellung unserer Krankenhäuser als kritische Infrastruktur in der auch in Thüringen zu erwartenden Omikron-Welle sicherzustellen“, erklärte die LKHG-Chefin.

Sie forderte die Ministerin zum Handeln auf und plädierte für einheitliche Empfehlungen an die Gesundheitsämter. Diese hätten bei der Erteilung von Betretungs- und Beschäftigungsverboten einen Ermessensspielraum, welcher sorgsam ausgeübt werden müsse.


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