11.05.2021
Aufarbeitung sexueller Missbrauch: Betroffenenpartizipation in der EKD wird neu aufgestellt
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Neuausrichtung der Betroffenenbeteiligung an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt beschlossen.
Nach den Rücktritten mehrerer Mitglieder aus dem vor einem knappen halben Jahr gegründeten Betroffenenbeirat und einem Antrag auf Auflösung aus dem Gremium heraus ist die bisherige Konzeption gescheitert. Dazu wird die Arbeit des bisherigen Gremiums zunächst ausgesetzt und extern ausgewertet, um die Perspektive der Betroffenen künftig noch besser einzubeziehen. Auf der Grundlage der Evaluation sollen gemeinsam mit den ursprünglichen Mitgliedern des Betroffenenbeirats neue Formen der Beteiligung diskutiert werden.
„Die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist für die evangelische Kirche zentral und unverzichtbar. Daran halten wir fest. In der aktuellen Situation ist jedoch deutlich geworden, dass die bisher gewählte Form der Beteiligung an Grenzen gestoßen ist. Das ist für alle Beteiligten äußerst schmerzlich“, so der Sprecher des Beauftragtenrates, Landesbischof Christoph Meyns (Braunschweig). „Umso wichtiger ist es, dass jetzt genau geprüft wird: Welche Umstände haben zu den Rücktritten geführt? Was haben auch wir falsch gemacht? Welche Strukturen waren hilfreich, welche hinderlich? Auf Grundlage der Antworten und Erfahrungen wollen wir lösungsorientiert nach vorne blicken“, so Meyns.
Um die laufenden Prozesse der Aufarbeitung und Prävention auf EKD-Ebene auch im Übergang weiterhin voranzubringen, wird eine Beteiligung Betroffener mit Hilfe einer Interimslösung sichergestellt. Der Entscheidung für eine Neuausrichtung vorausgegangen waren mehrere Gespräche zwischen dem Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und den ehemaligen und verbliebenen Mitgliedern des Betroffenenbeirats. Dabei konnte allerdings kein Konsens über das weitere Vorgehen erreicht werden.
Seit der Konstituierung des Gremiums im September 2020 waren insgesamt fünf Mitglieder des zwölfköpfigen Gremiums zurückgetreten. Zudem gab es interne Konflikte zwischen den Mitgliedern des Betroffenenbeirates. Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen.
Die extern durchgeführte Evaluation soll in diesem Jahr abgeschlossen sein und neben einer fundierten Analyse auch Erkenntnisse für die künftige gelingende strukturelle Betroffenenpartizipation auf EKD-Ebene liefern. Die laufende Aufarbeitung auf Ebene der EKD wird dabei konsequent fortgesetzt. Landesbischof Meyns betont: „Wir wollen dazulernen und bleiben dran! Die Evangelische Kirche ist auf das Erfahrungswissen der Betroffenen angewiesen. Ein Neustart der Betroffenenpartizipation ist dafür zwingend erforderlich.“
Hintergrund:
Der Betroffenenbeirat war im August 2020 von der EKD berufen worden, um in strukturierter Art und Weise Perspektiven und Haltungen Betroffener sexualisierter Gewalt in die laufenden Entscheidungsprozesse einzubinden. Vorangegangen war ein Auswahlprozess, der sich an dem Verfahren des UBSKM bei der Einrichtung seines Betroffenenrates orientierte. Der Betroffenenbeirat ist derzeit an allen laufenden Prozessen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie beteiligt.
Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt:
www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm
Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt unter:
www.hinschauen-helfen-handeln.de
Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKM:
https://www.ekmd.de/asset/1GZ_TH-HQlKPBYHV6eD8xg/sexueller-missbrauch.pdf