15.06.2022
BGH-Urteil: Judenfeindliche Schmähplastik muss nicht entfernt werden | Stadtkirchengemeinde will sich noch deutlicher distanzieren

Karlsruhe/Wittenberg (epd). Die als Wittenberger „Judensau“ bekannte Schmähplastik darf weiter an der Stadtkirche der Lutherstadt bleiben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG) ab. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte die Abnahme des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert verlangt, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht. (Az.: VI ZR 172/20)

Das Relief aus dem Jahr 1290 zeigt in vier Metern Höhe eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen trinken, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Im Judentum gilt ein Schwein als unrein. Die „Judensau“ gehört deshalb nach Ansicht des Klägers in ein Museum.

Der Kläger könne nicht die Entfernung verlangen, weil es an einer „gegenwärtigen Rechtsverletzung“ fehle, sagte der Vorsitzende Richter des VI. Zivilsenats, Stephan Seiters, am Dienstag in Karlsruhe zur Begründung. Die beklagte Kirchengemeinde habe den ursprünglich rechtsverletzenden Zustand dadurch beseitigt, dass eine Bodenplatte und ein Aufsteller angebracht wurden.

Isoliert betrachtet verhöhne und verunglimpfe das Relief das Judentum als Ganzes. Der rechtsverletzende Zustand werde allerdings nicht allein durch die Entfernung, sondern auch durch die Distanzierung beseitigt, so Seiters. Bei Gesamtbetrachtung habe sich die beklagte Kirche durch die Anbringung einer Bodenplatte und eines Aufstellers erfolgreich vom Inhalt des Reliefs distanziert.

Stadtkirchenpfarrer Alexander Garth zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Gleichzeitig spüre er jedoch eine Verpflichtung, an der Distanzierung weiterzuarbeiten, sagte er vor Journalisten in Karlsruhe. Dies werde die Kirchengemeinde tun. Das Relief sei ein „Schandmal, das den jahrhundertelangen christlich motivierten Antijudaismus“ symbolisiere.

„Wir müssen hier als Christen eine klare Botschaft gegenüber dem jüdischen Volk geben. Wir müssen etwas dagegensetzen, das lauter spricht als dieses Schandmal“, sagte Garth. Wie das konkret aussehen werde, könne er noch nicht sagen. Es solle jedoch zeitgemäß sein.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) bereits entschieden, dass das Relief nicht beseitigt werden muss, weil es seit 1988 in ein Gedenkensemble unter anderem mit erläuterndem Text eingebunden sei.

 

Zentralrat: BGH-Urteil zu Schmähplastik "nachvollziehbar"

Berlin (epd). Der Zentralrat der Juden hat grundsätzlich zustimmend auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verbleib der judenfeindlichen Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche reagiert. „Das Urteil des BGH, dass die Schmähplastik nicht entfernt werden muss, ist nachvollziehbar“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag in Berlin. Der Zentralrat habe sich jedoch eine deutlichere Positionierung des BGH gewünscht.

Der BGH hatte zuvor die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg abgewiesen. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte die Abnahme des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert an einer Kirche verlangt, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht.

Schuster sagte, dass er der Begründung des BGH insofern nicht zu folgen vermag, als nach seiner Auffassung „weder die Bodenplatte noch der erläuternde Schrägaufsteller eine unzweideutige Verurteilung des judenfeindlichen Bildwerks beinhalten“. Die Kirche müsse sich jedoch klar zu ihrer Schuld bekennen und ihren jahrhundertelangen Antijudaismus verurteilen. Laut Gericht hat sich die beklagte Kirche durch die Anbringung der Bodenplatte und eines Aufstellers erfolgreich vom Inhalt des Reliefs distanziert.

Nach der Entscheidung des BGH müsse es der Kirchengemeinde überlassen bleiben, wie sie den „Störungszustand“ beseitigt, fügte Schuster hinzu. Daher sehe er das Urteil als „klaren Auftrag“. Sowohl die Wittenberger Kirchengemeinde als auch die Kirchen insgesamt müssten eine klare und angemessene Lösung für den Umgang mit judenfeindlichen Plastiken finden: „Die Diffamierung von Juden durch die Kirchen muss ein für alle Mal der Vergangenheit angehören.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, erklärte, judenfeindliche Schmähskulpturen gehörten „zu unserer Vergangenheit, die wir nicht ändern können“. Umso wichtiger sei eine sinnvolle Einordnung: „Dies sah das Gericht im vorliegenden Fall von Wittenberg als gegeben an.“

Klein kritisierte jedoch, dass das Wittenberger Hinweisschild neben dem umstrittenen Relief aus dem Mittelalter Wissen nicht nur um den christlichen Antijudaismus voraussetze, sondern auch um das Menschheitsverbrechen der Schoah. Dies könne nicht bei jedem Betrachter vorausgesetzt werden.

Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, bezeichnete das Urteil als enttäuschend: „Dieses jahrhundertealte Schandmal an einem der wichtigsten Orte des Protestantismus, dessen Botschaft auch nach Auschwitz geführt hat, belastet das Verhältnis zwischen Juden und Christen bis heute: Es tut jüdischen Menschen weh und es empört sie.“ Daran änderten auch Schilder nichts, die das Relief umgeben und es zum Mahnmal umwidmen. Heubner plädierte für die Aufstellung der Plastik in einem musealen Kontext.

Das Relief aus dem Jahr 1290 zeigt in vier Metern Höhe eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen trinken, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Im Judentum gilt ein Schwein als unrein. Die „Judensau“ gehört deshalb nach Ansicht des Klägers, einem Mitglied der jüdischen Gemeinde, in ein Museum.

 

EKD-Antisemitismusexperte: Judenfeindliche Bilder besser einordnen

Hannover (epd). Der evangelische Antisemitismusbeauftragte Christian Staffa hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verbleib der judenfeindlichen Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche zu mehr Aufklärung gegen Antisemitismus aufgerufen. „Als evangelische Kirche müssen wir bis an die Grundfesten der Theologie der Reformation gehen, um dort die antijüdischen Inhalte aufzuspüren und zu verändern“, erklärte der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für den Kampf gegen Antisemitismus am Dienstag in Hannover.

Der Bundesgerichtshof hatte zuvor eine Klage auf Entfernung eines antijüdischen mittelalterlichen Schmähreliefs von der Fassade der Stadtkirche zu Wittenberg abgelehnt. Damit bestätigte der VI. Zivilsenat die Entscheidungen der Vorinstanzen.

„Auch nach diesem Urteil bleibt aus evangelischer Sicht klar: Wir müssen uns intensiv an den judenfeindlichen Bildern in unserer Tradition abarbeiten und ihnen aktiv etwas entgegensetzen“, sagte Staffa. Das könnten zum Beispiel antisemitismuskritische Bibelauslegungen sein oder gemeinsame Foren mit Jüdinnen und Juden. „Es geht um Aufklärung im besten selbstkritischen Sinne in Theologie, Religionspädagogik und Kirchenkunst“, sagte der Studienleiter für demokratische Kultur und Kirche an der Evangelischen Akademie zu Berlin.

Das BGH-Urteil zeige einmal mehr, dass die Auseinandersetzung um solche Schmähplastiken nicht juristisch zu lösen sei, erklärte Staffa: „Die meisten Gemeinden, an deren Kirchengebäuden es solche Schmähskulpturen gibt, setzen sich aktiv mit ihnen auseinander und distanzieren sich deutlich von ihnen. In Wittenberg geschieht dies mit einer eindrücklichen Stätte der Mahnung.“

Doch man dürfe es dabei nicht belassen, so Staffa weiter: „Es geht um intensivere Aufklärung und aus meiner Sicht auch um visuell andere Lösungen. Das können zum Beispiel Abdeckungen oder Verhüllungen sein, die judenfeindliche Darstellungen nicht kaschieren, sondern dieses furchtbare Erbe unserer protestantischen Tradition zum Thema machen.“ Ebenso müssten auch andere Kunstwerke in den Blick genommen werden als nur Skulpturen an Kirchenfassaden: „Zum Beispiel stellt das Wittenberger Cranach-Altarbild mit seiner Darstellung des Abendmahls und der darin verzerrten Judasfigur eine große Herausforderung dar.“

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