03.01.2020
Bischof Kramer: Taufe muss vor Abschiebung schützen können
epd-Gespräch: Romy Richter Mit deutlichen Worten kritisiert der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, das Vorgehen vieler Gerichte in Asylverfahren.
Glaubensprüfungen bei Flüchtlingen stünden Gerichten nicht zu, sagte Kramer dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Magdeburg: "Wir als Kirche prüfen, ob jemand getauft wird oder nicht, und wenn er getauft ist, ist er getauft." Dann zu sagen, er habe sich nur taufen lassen, damit er hierbleiben darf, sei "eine Frechheit und führt zurück in Zeiten der Inquisition", sagte der Bischof.
Kramer forderte eine bessere Ausbildung und Weiterbildungen für Richter zum Thema Religionsfreiheit. Viele in Deutschland getaufte Flüchtlinge kämen aus dem Iran. Es sei zwar möglich, dort Christ zu sein. Der Wechsel des Glaubens, die Konversion, sei jedoch unabhängig vom Ort der Taufe mit der Todesstrafe bedroht. "Wenn also hier getaufte Iraner mit dem Argument, es gäbe ja im Iran Christen, die nicht vom Tode bedroht sind, abgeschoben werden, geht das an den Wirklichkeiten der Lebensbedrohung vorbei", sagte der Theologe.
Es dürfe nicht akzeptiert werden, "dass man unsere christlichen Geschwister in den Tod schickt", betonte Kramer. Darüber würden auch Gespräche mit den Innenministerien der Länder geführt. Eine christliche Gesellschaft sollte Christen generell nicht abschieben, sagte Kramer: "Taufe muss ein Abschiebehinderungsgrund sein, egal um welches Land es geht. Wir Christen denken nicht in nationalen Grenzen." Wer sich einer christlichen Gemeinde anschließe, könne zudem besser in die Gesellschaft integriert werden.
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