17.06.2020
Kein Kirchenasyl während der Corona-Pandemie
Erfurt (epd). Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) sieht nach wie vor großen Gesprächsbedarf beim Thema Kirchenasyl.
Zwar gebe es derzeit wegen der Coronavirus-Pandemie keinen Fall auf dem Gebiet der Landeskirche, sagte Pfarrerin Cordula Haase vom Fachbereich Migration im Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum der EKM vor der am Mittwoch in Erfurt beginnenden Konferenz der Innenminister dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das zuständige Bundesamt nehme allerdings auch keine unvoreingenommene Neubewertung der Härtefälle unter humanitären Gesichtspunkten vor, fügte Haase hinzu.
"Eine Kommunikation mit dem Bundesamt, Rückfragen oder das Nachreichen von Informationen ist praktisch nicht möglich", kritisierte die Expertin mit Blick auf die Konferenz der Innenminister, bei der auch Asylfragen auf der Tagesordnung stehen.
Zum Stand 12. Juni habe es kein Kirchenasyl auf dem Gebiet der EKM - vorrangig betrifft das Thüringen und Sachsen-Anhalt - gegeben. Das liegt laut Haase daran, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang März wegen der Coronavirus-Pandemie Überstellungen nach dem sogenannten Dublin-Verfahren in das EU-Land, in dem ursprünglich der Asylantrag gestellt wurde, ausgesetzt habe. Danach hätten alle Kirchenasyle eingestellt werden können, weil die betroffenen Menschen nicht mehr unmittelbar von Abschiebung bedroht gewesen seien.
Anfang 2020 habe es in der EKM noch 12 Kirchenasyle gegeben, ein Jahr zuvor 13. "Solche Zahlen sind immer nur eine Momentaufnahme, sie schwanken stark und sagen nichts über die Dauer der Kirchenasyle oder die Anzahl der Personen aus", erklärte Haase. Fakt sei, dass in den vergangenen Jahren in niedriger Zahl immer Kirchenasyle von Gemeinden der EKM gewährt wurden.
Zuletzt hätten Kirchenasyle in fast allen Fällen Menschen betroffen, die im Rahmen von Dublin-Verfahren von Abschiebung bedroht gewesen seien. Das Bundesamt sei von den Vertretern der Kirche immer wieder angesprochen wurden, ohne dass es zu einer Übereinkunft beim Kirchenasyl gekommen wäre, bilanzierte Haase. Die Verlängerung der Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate nach abgelehntem Härtefalldossier dehne die Zeit im Kirchenasyl oft aus, bis eine Gerichtsentscheidung erwirkt werden könne.
Auf der Ebene der Bundesländer gebe es dagegen langjährig gewachsene, gute Kontakte zu den zuständigen Ministerien. Grundsätzlich sei das Vertrauen da, "dass wir als Kirche in jedem Einzelfall sehr verantwortlich abwägen, ob Kirchenasyl gewährt werden kann", sagte die Pfarrerin.
epd-Nachrichten und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit Genehmigung der Verkaufsleitung von epd (verkauf@epd.de) gestattet.