30.08.2024
Nach Streikdrohungen an kirchlichem Klinikum: Gütetermin ohne Ergebnis

Nach der Klageeinreichung durch die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM), die Diakonie Mitteldeutschland und das Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar gegen den Verdi Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen ist der Gütetermin am 30. August beim Arbeitsgericht Erfurt ergebnislos verlaufen.  

Auf die Forderung der Klageeinreichenden ging die beklagte Gewerkschaft nicht ein. Zum Hintergrund: Verdi soll es unterlassen, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmende zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen, diese zu organisieren oder durchzuführen.

Kurz nach der Einreichung der Unterlassungsklage Ende Juli hatte die beklagte Gewerkschaft trotzdem zu einem Warnstreik an dem kirchlichen Klinikum für den 1. August aufgerufen. Daraufhin hatten Landeskirche, Diakonie und Klinikum einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um den Arbeitskampf zu verhindern. Das Arbeitsgericht Erfurt untersagte im Rahmen des Eilrechtsschutzes den Warnstreik, da dieser „offensichtlich rechtswidrig“ sei, woraufhin die Gewerkschaft den Streik kurzfristig absagte. Die Prozesskosten trägt nun die Gewerkschaft.

Nach dem ergebnislosen Gütetermin wird es nun zu einem Gerichtsverfahren kommen. Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, weist erneut darauf hin, dass Gewerkschaften sich in die Tarifgestaltung im Rahmen des geltenden Kirchenrechts einbringen können. „Nachdem der Beklagten schon einmal einstweilig untersagt wurde zum Streik aufzurufen und diesen durchzuführen, gehen wir davon aus, dass nun weitere Störungen des Betriebsablaufs unterlassen werden. Jede Gewerkschaft hat aber die Möglichkeit, sich in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu beteiligen.“


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