11.07.2022
Neue Tarifregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Die Arbeitsrechtliche Kommission hatte im vergangenen Jahr die Einführung eines neuen Sozial- und Erziehungstarifes für die Mitarbeitenden im Bereich der EKM und der Landeskirche Anhalts beschlossen, der sich an die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) anlehnt.
Dies betrifft insgesamt rund 3.500 bis 4.000 Mitarbeitende bei kirchlichen Trägern.
Am 1. Januar 2022 wurden die Verträge der bereits beschäftigten Mitarbeitenden im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes in den neuen Tarif übergeleitet. Neueinstellungen erfolgen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nach den neuen Regelungen.
Im Frühjahr 2022 fanden zwischen den Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes Sondertarifverhandlungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes statt, die am 18. Mai mit einem Einigungspapier ihren Abschluss fanden. Unter anderen wurden für die Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst eine SuE-Zulage (Sozial- und Erziehungsdienst) sowie mehrere Entlastungstage vereinbart. Das Einigungspapier des Öffentlichen Dienstes war Gegenstand der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 4. Juli. Eine sofortige entsprechende Übernahme der Punkte des Einigungspapiers war wegen der noch nicht erfolgten redaktionellen Umsetzung im Öffentlichen Dienst nicht möglich.
Hierzu erklärt die Arbeitsrechtliche Kommission:
"Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in der Sitzung vom 4. Juli 2022 das Einigungspapier des Öffentlichen Dienstes vom 18. Mai beraten und beabsichtigt, unmittelbar nach Vorliegen des Änderungstextes zum TVöD gleich lautende Änderungen in der kirchlichen Arbeitsvertragsordnung zu beschließen."