23.04.2020
Sachsen-Anhalt orientiert sich bei Gottesdienstverbot an Bundesebene | Keine Gottesdienste vor dem 10. Mai
Magdeburg (epd). In Sachsen-Anhalt dürfen wegen der Coronavirus-Pandemie auch in den kommenden zwei Wochen keine Gottesdienste in den Kirchen stattfinden.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) habe sich am Mittwoch in einer Telefonschalte mit den Bischöfen im Land über die Problemlage ausgetauscht, sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe in Magdeburg. Es gebe Einigkeit darüber, dass die Gespräche auf Bundesebene abgewartet werden sollen. Ergebnisse sollten dann in eine neue Verordnung, die am 4. Mai in Kraft treten müsse, einfließen.
Die Kirchen in Sachsen-Anhalt erarbeiten derzeit ein Schutz- und Hygienekonzept, um Lockerungen beim bestehenden Gottesdienstverbot zu ermöglichen. Vor dem 10. Mai wird es in Sachsen-Anhalt aber keine Gottesdienste geben. Auf der einen Seite müssten die religiösen Bedürfnisse berücksichtigt, auf der anderen Seite auch in der Corona-Krise an die Verantwortung der Christen appelliert werden, sagte der Regierungssprecher mit Blick auf mögliche Lockerungen.
Andere Bundesländer hatten indes bereits Lockerungen beim Gottesdienstverbot angekündigt oder durchgesetzt. So sind in Sachsen seit Montag wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern möglich. In Brandenburg sind kleine Gottesdienstformate mit bis zu 20 Personen zu besonderen Anlässen wie Taufen, Trauerfeiern oder Beerdigungen erlaubt. In Thüringen sind Gottesdienste oder religiöse Zusammenkünfte mit bis zu 30 Personen ab Ende dieser Woche erlaubt, und ab 4. Mai können auch in Berlin wieder Gottesdienste mit bis zu 50 Personen gefeiert werden.
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