01.08.2018
Strengere Regeln beim Kirchenasyl ab 1. August | Kritik von EKM-Migrationsbeauftragter
Ab heute gelten verschärfte Regeln beim Kirchenasyl. Im Juni beschloss die Innenministerkonferenz der Länder, die Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung für Menschen im Kirchenasyl um ein Jahr zu verlängern, wenn für die Behörden keine außergewöhnliche Härte erkennbar wird.
Das heißt konkret: Da die meisten Geflüchteten im Kirchenasyl so genannte Dublin-Fälle sind, müssen sie bis zu eineinhalb Jahren in den Gemeinden ausharren, wenn sie nicht in das Erstaufnahmeland abgeschoben werden wollen. Eine solche Aufenthaltsdauer wäre für viele Kirchengemeinden schwer zu organisieren. Bislang betrug die Frist für das Kirchenasyl sechs Monate. Danach übernahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) kritisiert die Entscheidung der Innenminister scharf: Zwar sehe die Dublin III-Verordnung eine Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu sei der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. „Die Anwendung der Verlängerungsregelung halten wir deshalb für rechtswidrig. Wir gehen davon aus, dass dies auch einige Verwaltungsgerichte so sehen“, sagt Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG. Und Petra Albert, Migrationsbeauftragte der EKM, bezeichnet in Radio SAW den Vorwurf, die Kirchen missbrauchten das Kirchenasyl, als Unfug. Im Kirchenasyl tauchten die Menschen nicht unter. Sie seien den Behörden bekannt: https://audiodienst.de/mediathek/radio-saw/2018/08/01/alles-neu-im-august-ekm-kritisiert-verschaerfte-regelungen-zum-kirchenasyl/7813
Weitere Informationen zum Kirchenasyl unter: https://www.kirchenasyl.de/?portfolio=neuigkeiten-in-der-handhabung-von-kirchenasyl
Die EKM hat eine Handreichung zum Thema Kirchenasyl erstellt: https://www.ekmd.de/service/arbeitshilfen/handreichung-kirchenasyl.html