03.12.2024
Wie ist die Polizeiseelsorge organisiert?

Die Polizeiseelsorge ist durch Vereinbarungen der einzelnen Bundesländer mit den Kirchen geregelt. Grundsätzlich sind Polizeiseelsorgende für die Dienststellen und Behörden der Landespolizei sowie die zugehörigen Bereiche im Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Da die EKM jedoch Gebiete von vier Bundesländern umfasst, ergeben sich regionale Unterschiede:

Für die Bereiche von Brandenburg und Sachsen, die zur EKM gehören, übernehmen die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen die Polizeiseelsorge.

In Sachsen-Anhalt sind vier Pfarrpersonen der EKM mit insgesamt 1,75 Stellenanteilen für die Polizeiseelsorge beauftragt. In Thüringen gibt es einen Landespolizeipfarrer mit einem Stellenanteil von 75% für die Polizeiseelsorge sowie sechs Pfarrpersonen, die nebenamtlich in der Polizeiseelsorge tätig sind. Sowohl Thüringen als auch Sachsen-Anhalt finanzieren den berufsethischen Unterricht und stellen für die Seelsorge Räume und Sachmaterialien zur Verfügung. Die Seelsorge selbst wird vom Land Sachsen-Anhalt nicht refinanziert, das Bundesland Thüringen zahlt dafür einen Sockelbetrag.

Die Seelsorgenden der EKM sind in den Dienstalltag der Polizei eingebunden und sind Teil der polizeilichen Kriseninterventionsteams. Neben der Einsatzbegleitung sind sie regelmäßig in den Dienststellen präsent oder besuchen Menschen auf Wunsch auch im privaten Kontext. Die Arbeit der Polizeiseelsorge wird durch einen Polizeiseelsorgebeirat begleitet, der aus Mitgliedern aller Polizeibehörden und -einrichtungen sowie des Innenministeriums besteht.


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