PM 26 | 01.03.2012
Evangelische Christen starten Aktion gegen Diskriminierung
BEI RÜCKFRAGEN
Adelino Massuvira João, 03681-308193Asylbewerber können Gutscheine gegen Bargeld tauschen
Am kommenden Samstag (3. März) rufen die Kirchenkreise Henneberger Land und Meiningen sowie Kirchengemeinden aus Suhl und Zella-Mehlis erstmals zum Umtausch von Gutscheinen für Flüchtlinge auf. Mit dieser Aktion wollen die Initiatoren aus der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) auf die diskriminierende Praxis der Leistungsgewährung für Asylbewerber aufmerksam machen. Beginn ist um 10 Uhr vor dem toom-Markt in Zella-Mehlis. Interessierte können mit Flüchtlingen Einkäufe erledigen und dabei Bargeld gegen Gutscheine eintauschen. Dadurch sollen gleichzeitig Kontakte zwischen Einheimischen und Flüchtlingen ermöglicht werden. Ein Pfarrer aus Weimar organisiert die Aktion seit etwa einem Jahr mit gutem Erfolg.
„Ich hoffe auf eine rege Beteiligung. Wir wollen zum einen die Öffentlichkeit auf die Diskriminierung der Flüchtlinge hinweisen, zum anderen ist den betroffenen Flüchtlingen ganz konkret geholfen“, sagt Diakon Adelino Massuvira João. Er engagiert sich in der Flüchtlingsarbeit und weiß daher, welche Probleme die Betroffenen mit dem Einkauf in Gutscheinen haben. „Sie brauchen beispielsweise Bargeld, um Fahrscheine für einen Sprachkurs der Kirchengemeinde zu kaufen, oder ihren Kindern den Besuch von Schwimmbad und Kino zu ermöglichen. Wir wollen sie am sozialen und kulturellen Leben teilhaben lassen“, erklärt der Diakon.
„Ich begrüße die Aktion und hoffe, dass sich weitere Kirchenkreise und Kirchengemeinden anschließen“, sagt Petra Albert, Beauftragte der EKM für Migration und Interreligiösen Dialog. „Asylbewerber erhalten sowieso nur Sozialleistungen, die weit unter dem Existenzminimum von Harz IV liegen. Die Auszahlung in Gutscheinen entwürdigt und diskriminiert Flüchtlinge zusätzlich“, so die Beauftragte.
Die Aktion richtet sich an Asylsuchende, die in Suhl und Zella-Mehlis wohnen. Die Gutscheine sind nur in bestimmten Märkten einlösbar – in Zella-Mehlis beispielsweise im Toom-Markt. Interessierte können sich unter Tel. 03681-308193 bei Diakon Adelino Massuvira João für die Aktion anmelden.
Hintergrund:
Die Kritik richtet sich gegen das im Paragraphen 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelte Sachleistungsprinzip für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge. Seit vielen Jahren fordern Flüchtlingsorganisationen, das Bargeld gewährt werden soll. Bereits im Jahr 2007 hatte auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländerbeauftragten Thüringens darauf aufmerksam gemacht, dass durch die gesonderte Behandlung in Einkaufsstätten durch Gutscheine Flüchtlinge stigmatisiert und durch den Verweis auf bestimmte Einkaufsstätten oder den Ausschluss von Wechselgeldzahlung benachteiligt werden. Damit schaffe man unnötige Angriffsflächen für Fremdenfeindlichkeit. Die Arbeitsgemeinschaft forderte den vollständigen Verzicht auf Sachleistungen zugunsten von Geldzahlungen.