PM 126 | 04.09.2014
Gemeindeabend zu 20 Jahren Kirchenasyl in Jena

Küchenduft und Zelte im Kirchenraum

Ein Gemeindeabend zum Thema „20 Jahre Kirchenasyl: Erinnern – Bewahren – Handeln“ findet am kommenden Dienstag (9. September, 19.30 Uhr) in der Stadtkirche St. Michael in Jena statt. Der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Jena erinnert damit an die erste Aufnahme von Flüchtlingen in dem Kirchengebäude im Jahr 1994 und fragt gleichzeitig nach Schlussfolgerungen für die heutige Zeit. Aktuell gibt es in Jena zwei Fälle von Kirchenasyl, außerdem werden Unterkünfte für Flüchtlinge bereitgestellt.

In der Nacht zum 8. September 1994 sollten vier armenische Familien aus Jena abgeschoben werden. Am Vorabend wurden daraufhin die Türen der Stadtkirche St. Michael geöffnet und fünf große Zelte im Innenraum aufgestellt. Viele Helfer fanden sich, Vertreter von Medien und Behörden sowie Besucher unterstützten die Aktion. „Bald zog Küchenduft durch den Kirchenraum und Kinderlachen begleitete den Orgelklang“, erinnern sich Zeitzeugen. „Das Kirchenasyl entstand aus einer Gewissensentscheidung und der Sorge um die menschenrechtliche Dimension geltender Gesetze heraus. Gottes Haus wurde zur letzten Zuflucht für Menschen in Lebensgefahr“, betont Ralf Kleist vom Kirchenkreis. Die Mühe, Menschen zu schützen und ihnen das Recht auf ein Leben in Würde zu geben, habe damals sehr viele Menschen über die Kirchengrenzen hinweg bewegt.

Mit dem Gemeindeabend soll an die Erfahrungen und das Engagement von damals erinnert werden. Ralf Kleist: „Gleichzeitig erinnern wir an die Kraft, die aus solchem Engagement entsteht. Indem wir heute erleben, dass Armut, Unrecht, Gewalt und Todesnot immer mehr Menschen zur Flucht treiben, werden wir gewahr, wie wir alle eine Vision brauchen: Die Vision einer Gemeinschaft aller Menschen in Gerechtigkeit und Liebe und Glück“.

Hintergrund: Der Begriff „Asyl“ kommt vom griechischen „Asylia“ und meint die Zuflucht vor Verfolgung. Kirchenasyl ist die vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen durch eine Kirchengemeinde, wenn eine Abschiebung als bedrohlich für Leib und Leben angesehen wird. Juristisch gesehen gibt es in Deutschland kein Kirchenasyl. Ein Sonderrecht, das den Kirchen Hoheitsgewalt über ihre eigenen Räume zugesteht, stammt aus dem Altertum und war im Mittelalter anerkannt, doch der moderne Staat duldet keine „rechtsfreien Räume“. Das Kirchenasyl gilt als Nothilfe, wenn die kirchlichen Entscheider vor Ort der Auffassung sind, es sei „Gefahr im Verzug“, um inhumanes staatliches Handeln im Einzelfall abzuwenden. Kirchenasyl ist höchst umstritten, da es gültiger Rechtslage widerspricht. Die Verantwortlichen der Kirchengemeinden können der Strafverfolgung unterliegen.

RÜCKFRAGEN

Ralf Kleist, 0173-3768229

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