PM 23 | 18.02.2006
Synode beschliesst Personalsicherungsprogramm und Gemeindestrukturgesetz
Synode der Thüringer Landeskirche spricht sich für ergebnisoffene Suche nach Standort des Kirchenamtes aus
Personalsicherungsprogramm beschlossen
Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse von Kirchgemeinden angeregt
Mit Beschlüssen zur Leitungsstruktur der Kirchgemeinden und einem Personalsicherungsprogramm ist die Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen am heutigen Samstag (18.2.) zu Ende gegangen. Kontrovers diskutiert haben die 66 Kirchenparlamentarier während ihrer dreitägigen Frühjahrstagung auch die von der Föderationskirchenleitung vorgelegten Eckpunkte für einen Zusammenschluss der Thüringer Landeskirche mit der Kirchenprovinz Sachsen. Dabei hat sich die Synode für eine ergebnisoffenere Suche nach einem Standort für das Kirchenamt ausgesprochen. Entgegen dem Vorschlag der Föderationskirchenleitung dürften nicht nur Erfurt und Halle als mögliche Standorte in den Blick genommen werden. Zu prüfen seien außer Erfurt und Halle gegebenenfalls auch andere Städte. Neben baulichen und finanziellen Aspekten seien bei der Abwägung auch die Interessen der Mitarbeiterschaft zu berücksichtigen.
Nach Vorstellungen der Kirchenleitung soll ab 2009 eine gemeinsame Kirche gebildet und nur noch ein Bischof oder eine Bischöfin gewählt werden. Das Kirchenamt soll an einem Standort zusammengeführt werden. Hierfür hatte die Kirchenleitung die Standorte Erfurt und Halle favorisiert. Die Eckpunkte für die Fortentwicklung der derzeitigen Föderation werden im Herbst von den Landessynoden der beiden Partnerkirchen beschlossen. Bis dahin sollen die Vorschläge auch an der kirchlichen Basis diskutiert werden.
Mit einem Personalsicherungsprogramm will das Kirchenparlament den Auswirkungen der bereits beschlossenen Reduzierung der Personalkosten um insgesamt 35 Prozent bis zum Jahr 2012 begegnen. Betroffen davon ist die Mitarbeiterschaft des Kirchenamtes und der kirchlichen Verwaltungsämter in den Regionen. Ein innerkirchlicher Stellenmarkt soll betriebsbedingte Kündigungen vermeiden. So verpflichtet der Synodenbeschluss neben dem Kirchenamt auch die Kirchgemeinden und Kirchenkreise, frei werdende Stellen an eine zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle zu melden. Eine externe Ausschreibung von Stellen soll erst erfolgen, wenn eine Besetzung über den internen Stellenmarkt nicht erfolgreich war.
Beschlossen hat das Kirchenparlament ein Gemeindestrukturgesetz, mit dem der Rechtsrahmen für eine Zusammenarbeit und für Zusammenschlüsse der Kirchgemeinden erweitert werden soll. Hintergrund für den Vorstoß ist die überdurchschnittlich große Zahl sehr kleiner Kirchgemeinden in Thüringen. Mehr als die Hälfte der Kirchgemeinden der Thüringer Landeskirche hat weniger als 200 Mitglieder. Zudem muss, so verlangt es die landeskirchliche Verfassung, jeder Kirchgemeinde ein eigener Gemeindekirchenrat vorstehen. „Viele Pfarrämter in Thüringen haben mittlerweile vier, fünf oder noch mehr Kirchgemeinden. Die Pastorin oder der Pfarrer müssen mit ebenso vielen Gemeindekirchenräten zusammenarbeiten. Eine Gemeindeleitung für mehrere Kirchgemeinden würde Kirchgemeinden zusammenrücken lassen“, so Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Vizepräsident und Rechtsdezernent des Kirchenamtes der EKM. Im kommenden Jahr seien in allen Gemeinden die Gemeindekirchenräte neu zu wählen. Die Zeit bis dahin könne genutzt werden, eine stärkere Zusammenarbeit vor Ort zu verabreden und sich auf eine gemeinsame Gemeindeleitung zu einigen.
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