PM 40 | 15.06.2005
Ungedeihliches Wirken zwischen Pfarrer und Gemeindekirchenraeten in Großenbehringen

Kirchenamt stellt fest:
Ungedeihliches Wirken zwischen Pfarrer von Großenbehringen und Gemeindekirchenräten

Die Leitung des Kirchenamtes der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland hat für die Pfarrstelle Großenbehringen festgestellt, dass ein „gedeihliches Wirken“ zwischen Pfarrer Uwe Kempe und den Gemeindekirchenräten nicht mehr gewährleistet ist. Dem Anfang April gefassten Beschluss sind Anhörungen der Gemeindekirchenräte, von Gottesdienstbesu­chern und von Pfarrer Kempe vorausgegangen.

Die Gemeindekirchenräte von Großenbehringen, Oesterbehringen und Wolfsbehringen hatten die Landeskirche im Juli des vergangenen Jahres gebeten, das Verfahren zur Versetzung aus der Pfarrstelle mangels gedeihlichen Wirkens einzuleiten. Sie sehen das Vertrauensverhältnis zwischen den Gemeindekirchenräten, Teilen der Gemeinde und Pfarrer Kempe als stark ge­stört an.

Nach der erfolgten „Feststellung der Ungedeihlichkeit“ werden in den nächsten Wochen der Thüringer Pfarrverein, der die Belange der Pfarrerschaft vertritt, der zuständige Visitator für Westthüringen, Oberkirchenrat Peter Zimmermann, und noch einmal die Gemeindekirchenräte und der Pfarrer selbst angehört. Am Ende dieses Prozesses wird das Kollegium des Kirchenamtes über die Versetzung von Pfarrer Kempe in den Wartestand entscheiden. Der betroffene Pfarrer wird dann die Dienstbezüge in bisheriger Höhe maximal ein Jahr lang wei­terhin erhalten. In dieser Zeit wird versucht, eine neue Aufgabe für den Pfarrer zu finden.

Hintergründe für die Entscheidung sind insbesondere Defizite in Verwaltungsangelegenhei­ten, aber auch Differenzen zwischen Pfarrer und den Gemeindekirchenräten im Blick auf die inhaltliche Arbeit.

„Die Entscheidung des Kollegiums ist keine Schuldzuweisung an Pfarrer Kempe. Eröffnet ist allerdings ein Verfahren, an dessen Ende die Versetzung aus der Pfarrstelle stehen kann. Wenn ein Zusammenwirken als ungedeihlich festgestellt wird, kann nicht die Gemeindelei­tung vor Ort versetzt werden, sondern nur der Pfarrer“, erläutert der Eisenacher Oberkirchen­rat Dr. Hans-Peter Hübner, Rechtsdezernent und Vizepräsident des Kirchenamtes, das Verfahren.

Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 03691-212887 oder 0172-7962982


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