PM 11 | 31.05.2005
Curt Stauss vom Amt des Superintendenten beurlaubt

Auf gemeinsame Initiative des Personaldezernenten Dr. Christian Frühwald und des Superintendenten Curt Stauss hat das Kollegium des Konsistoriums in seiner Sitzung am 24. Februar 2004 beschlossen, Curt Stauss nach § 29 Abs. 1 des Pfarrdienstgesetzes mit Wirkung vom 1. März 2004 von seinem Dienst als Superintendent des Kirchenkreises Südharz zu beurlauben.

Auf gemeinsame Initiative des Personaldezernenten Dr. Christian Frühwald und des Superintendenten Curt Stauss hat das Kollegium des Konsistoriums in seiner Sitzung am 24. Februar 2004 beschlossen, Curt Stauss nach § 29 Abs. 1 des Pfarrdienstgesetzes mit Wirkung vom 1. März 2004 von seinem Dienst als Superintendent des Kirchenkreises Südharz zu beurlauben.

Mit der Beurlaubung soll zweierlei erreicht werden:
1. Die Beurlaubung dient dem Schutz der Person Curt Stauss. Im Zuge der Debatte um die Finanzkrise der evangelischen Schulen in Nordhausen – und die Rolle von Curt Stauss in diesem Prozess – wurde der Superintendent des Kirchenkreises auch persönlich stark angegriffen.

2. Die Beurlaubung soll den Prozess der Aufklärung der Finanzkrise der evangelischen Schulen in Nordhausen fördern. Durch die Beurlaubung – und die damit verbundene Abwesenheit Curt Stauss‘ aus dem Arbeitsalltag des Superintendenten – will das Konsistorium zusammen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kirchenkreises eine angemessene und ungezwungene Aufklärung der Finanzkrise der evangelischen Schulen in Nordhausen ermöglichen. Die Abwesenheit der Person Curt Stauss aus dem Arbeitsalltag der Superintendentur soll die Aufarbeitung der Finanzkrise und der Rolle Curt Stauss’ in diesem Sachverhalt erleichtern.

Die Beurlaubung ist keine disziplinarische Maßnahme. Auch ist mit der Beurlaubung keine Wertung der Rolle des Superintendenten in der Finanzkrise der evangelischen Schulen in Nordhausen verbunden.
Zur Zeit arbeitet eine Kommission des Konsistoriums an der Aufarbeitung des Sachverhalts zur Finanzkrise der evangelischen Schulen in Nordhausen.

Bei  Rückfragen: KR Dr. Christian Frühwald, Personaldezernent, Fon 03 91 - 5 34 61 26, Mobil: 01 62 - 6 19 97 47. Und Dietlind Steinhöfel, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Propstei Erfurt-Nordhausen, Fon 0361 - 5 76 60 38, Mobil 01 51 - 11 65 43 86

Magdeburg, 4. März 2004 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar