PM 41 | 31.05.2005
Disziplinarverfahren gegen Sueptitzer Pfarrer geht weiter
Konsistorium sieht hinreichenden Verdacht einer Amtspflichtverletzung
Nach Beschluss des Kollegiums des Konsistoriums wird das Verfahren gegen den Pfarrer der Kirchengemeinde Süptitz (Sachsen), Dr. Gert Z., an die Disziplinarkammer der Kirchenprovinz Sachsen überwiesen.
„Die Kammer hat zu klären und zu bewerten, ob Dr. Gert Z. durch das Führen einer außerehelichen Beziehung seine Amtspflicht als Pfarrer verletzt hat,“ sagt Oberkonsistorialrat Michael Madjera, Vertreter des Konsistoriums im Disziplinarverfahren. „Dr. Gert Z. ist verheiratet. Seit über einem Jahr hat er eine Freundin. Beide leben zusammen und sind Anfang dieses Jahres Eltern geworden.“
Pastorinnen und Pfarrer verpflichten sich bei Beginn ihres Dienstes zu einer besonderen Lebensführung, unter anderem zur Wahrung der Ehe. Das Konsistorium ist die oberste Aufsichts- und Verwaltungsbehörde der Kirchenprovinz Sachsen.
Die Disziplinarkammer der Kirchenprovinz Sachsen ist ein unabhängiges kirchliches Gericht. Den Vorsitz führt ein Richter aus der staatlichen Rechtsprechung. Der Beschuldigte hat das Recht, sich einen Verteidiger zu wählen. Die Dauer eines Disziplinarverfahrens beträgt in der Regel sechs Monate. Die Zeitspanne des Verfahrens kann sich aber unter anderem durch das Recht des Widerspruchs entsprechend verlängern.
Pfarrer Dr. Gert Z. ist seit August 2003 beurlaubt. Die Kirchengemeinde Süptitz wird gegenwärtig durch eine Pfarrerin betreut.
Bei Rückfragen: Pressesprecher Oliver Vorwald, 0179 – 499 84 27.
Magdeburg, 29. Juni 2004 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen