PM 55 | 06.06.2005
Disziplinarverfahren gegen Sueptitzer Pfarrer
Gegen den Süptitzer Pfarrer Gert Z. wird ein Disziplinarverfahren wegen des Verdachts einer Amtspflichtverletzung eingeleitet. Dies hat das Kollegium des Konsistoriums der Kirchenprovinz Sachsen auf seiner Sitzung am 14. Oktober 2003 beschlossen. Hintergrund ist das Aufnehmen einer außerehelichen Beziehung durch den 50-jährigen Theologen.
Gert Z., Pfarrer der Kirchengemeinde Süptitz (Sachsen), teilte am 9. August 2003 seinem Vorgesetzten mit, dass er eine außereheliche Beziehung führe und sich von seiner Ehefrau trennen wolle. Christian Stawenow, Superintendent des Kirchenkreises Torgau-Delitzsch (Sachsen), beurlaubte daraufhin mit sofortiger Wirkung Gert Z. von dessen Dienst als Pfarrer der Kirchengemeinde Süptitz.
Das Konsistorium der Kirchenprovinz Sachsen verlängerte am 16. September 2003 die Beurlaubung Gert Z. von seinem Dienst als Pfarrer.
Die Versorgung der Pfarrstelle Süptitz wird zur Zeit von der Pfarrerin der Kirchengemeinde Audenhain, Dorothea Preisler, wahrgenommen.
Magdeburg, 16. Oktober 2003 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen