PM 24 | 08.04.2016
Evangelische Schulen in der EKM
BEI RÜCKFRAGEN
Martina Klein, 0361-51800201 oder 0162-2048558; Solveig Grahl, 0162-2048755, Friedemann Kahl, 0151-59128575Flüchtlingskinder, Inklusion und Finanzierung als aktuelle Herausforderungen
Die Integration von Flüchtlingskindern in evangelische Schulen, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung sowie die künftige Finanzierung, das sind aktuellen Herausforderungen für die evangelischen Schulen in Mitteldeutschland. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) setzt sich mit diesen Themen derzeit auf ihrer Frühjahrssynode in Drübeck auseinander.
Die evangelischen Schulen in Mitteldeutschland haben nach wie vor Kapazitäten für die Aufnahme von Flüchtlingskindern. Allerdings sei die Einbindung der Schulen hier immer noch nicht optimal, sagt Martina Klein, Bildungsdezernentin der EKM: „Dafür müssten vor allem die Abläufe bei den staatlichen Behörden unbürokratischer werden.“ Gerade die evangelischen Schulen seien gut geeignet, Flüchtlingskinder aufzunehmen und zu integrieren. „Die Konzepte sind darauf ausgelegt, jedes Kind mit seinen ganz unterschiedlichen Fähigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen und individuell zu fördern. Mit dieser Kompetenz wollen wir Verantwortung übernehmen“, so Klein.
Auch beim Thema Inklusion – dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern - sehen die Träger der evangelischen Schulen Nachholbedarf. Derzeit werde in Thüringen ein inklusives Schulgesetz erarbeitet. „Die freien Träger sind hier zwar informell eingebunden, haben aber keine direkten Einflussmöglichkeiten“, so Dezernentin Klein. „Dies ist jedoch unabdingbar, um die langjährigen Erfahrungen der evangelischen Schulen mit der Inklusion einzubringen. Diese Kompetenzen müssen vom Staat viel mehr genutzt werden“. Zudem seien in Sachsen-Anhalt die bereitgestellten Mittel für sonderpädagogische Förderbedarfe völlig unzureichend. „Hier erwarten wir von der neuen Koalition eine spürbare Verbesserung.“
Bei der Finanzierung der evangelischen Schulen werde es in den kommenden Jahren vorrangig darum gehen, eine auskömmliche staatliche Finanzierung zu erreichen, so die Bildungsdezernentin. Am 1. Januar 2016 trat in Thüringen ein novelliertes Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft in Kraft. Damit haben die Schulen bis 2019 größere Planungssicherheit, da die Schülerkostensätze mit einem Steigerungsfaktor von rund 1,9 Prozent pro Jahr erhöht wurden. „Trotz dieser Reform bleibt aber insbesondere die Refinanzierung der Gymnasien weiter hinter dem Notwendigen zurück“, so Klein. In Sachsen-Anhalt sei die Refinanzierung der Gymnasien zwar gut, bei Grund- und Sekundarschulen jedoch unzureichend. Hier müsse die neue Koalition nachbessern. „Es muss eine finanzielle Ausstattung erzielt werden, die derjenigen an staatlichen Schulen entspricht.“
Neugründungen von evangelischen Schulen in Mitteldeutschland sind derzeit nicht geplant. Stattdessen soll der Bestand gesichert und die Qualität erhalten und ausgebaut werden.
Hintergrund:
Auf dem Gebiet der EKM lernen derzeit rund 12.000 Schülerinnen und Schüler an 71 Schulen mit evangelischem Profil. Träger sind die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland, die Johannes-Schulstiftung in Sachsen-Anhalt, diakonische Einrichtungen sowie verschiedene Schulvereine. Evangelische Schulen verstehen sich als Schulgemeinde, an dem getaufte und nicht getaufte Schülerinnen und Schüler gemeinsam Formen des religiösen Lebens gestalten, z.B. in Schulgottesdiensten, kirchenjahrbezogenen Festen, Segensfeiern sowie in der Schulseelsorge. Zudem bringen sie sich in das Leben der örtlichen Kirchengemeinden ein. Evangelische Schulen und deren Träger finanzieren sich über ein Drei-Säulen-Modell: staatliche Refinanzierung, Schulgeld und Drittmittel.
Bei der Synode der EKM in Drübeck geht es heute auch um die Haltung Martin Luthers zu den Juden. Eine Position zu dem Thema will die Landessynode im Herbst verabschieden.
Zudem liegen den Synodalen Anträge zur aktuellen Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, zu rechtspopulistischen Strömungen und zu einer Einschätzung der AfD vor.
Beschlussfassungen sind für Samstag (9.4.) vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.ekmd.de/asset/jB3qmTuER--N5aiS-0hjdQ/ds-3-2-1-neu-evangelische-schulen.pdf
RÜCKFRAGEN
Martina Klein, 0361-51800201 oder 0162-2048558; Solveig Grahl, 0162-2048755, Friedemann Kahl, 0151-59128575