PM 103 | 18.11.2005
Foederationssynode Finanzen Verfassung und Mitarbeitervertretung

Föderationssynode in Gera befasst sich mit dem Stand der Föderation, dem Haushalt 2006 und dem Mitarbeitervertretungsgesetz

Der zweite Tag der in Gera tagenden Synode der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) wurde mit Berichten zum Stand der Föderation eröffnet. Brigitte Andrae, Präsidentin des EKM-Kirchenamtes, bilanzierte den bisherigen Prozess des Zusammengehens der Thüringer Landeskirche und der Kirchenprovinz Sachsen als erfolgreichen Beginn: „Der Föderationsprozess ist voll in Gang und nicht mehr umkehrbar. Wir gehen zusammen und das geht gut.“

Vorgelegt wurde den 80 Kirchenparlamentariern der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2006. Für die Finanzierung der Aufgaben der Föderation sind rund 18,1 Millionen Euro veranschlagt. Damit liegt der Ansatz rund 3,3 Millionen Euro über dem für das laufende Jahr 2005. Die Erhöhung begründet sich aus der Übernahme weiterer Arbeitsbereiche in die Regie der Föderation. Mit dem Haushaltsjahr 2006 übertragen die beiden Landeskirchen die Friedensarbeit, das bereits fusionierte Pädagogisch-Theologische Institut, die Schulbeauftragten, die Kinder- und Jugendarbeit, die Rundfunk- und Onlinearbeit in die finanzielle Hoheit der Föderation.

„Ziehen wir die durch die Übernahme weiterer Arbeitsbereiche bedingte Ausweitung des Haushaltsvolumens ab, sieht der Haushaltsplan der Föderation gegenüber 2005 eine Einsparung von 293.000 Euro vor“, erläutert Finanzdezernent Oberkirchenrat Stefan Große. „Damit erreichen wir trotz der tarifbedingten Erhöhung der Personalkosten eine Sparrate von knapp zwei Prozent. Das ist ein gelungener Einstieg in die Strukturanpassung und das erste von sieben Sparjahren“, so Stefan Große. Das in diesem Jahr beschlossene Strukturanpassungskonzept sieht bis 2012 eine Reduzierung der Personalkosten auf der Ebene des Kirchenamtes und der kirchlichen Einrichtungen um insgesamt 35 Prozent vor.

Trotz der Sparbemühungen seien auch mit dem Haushalt 2006 Investitionen geplant. So sollen mit 156.000 Euro EDV-Vorhaben finanziert werden. Mit diesen sollen EDV-Systeme der beiden föderierenden Landeskirchen vereinheitlicht bzw. vernetzt werden. „Wir müssen weiter investieren, damit die Föderation ihre Synergieeffekte auch ausspielen kann. Mit dieser Investition werden wir mittelfristig die Kosten senken“, sagt Stefan Große. Der Haushalt sieht außerdem 50.000 Euro für die Produktion einer DVD zum Thema Taufe vor, mit der das Engagement der Kirchgemeinden zu dem von der Föderationskirchenleitung für 2006 ausgerufenen Jahresthema „Taufe“ unterstützt werden soll. Stefan Große schlägt mit dem Haushaltsentwurf außerdem die Vergabe von insgesamt 10.000 Euro für modellhafte Projekte von Fördervereinen vor, die sich der Erhaltung ihrer Kirche widmen. Damit will das Kirchenamt das Engagement der Kirchgemeinden würdigen und unterstützen, denen es gelingt, ihre Spendensammlung für den Kirchenbau über die eigene Kirchgemeinde hinaus auszudehnen.
 


Auf der Tagesordnung stand weiterhin die Einbringung einer Novelle des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Damit soll der EKD-weit geltende Grundsatz, dass nur Mitarbeiter in die Mitarbeitervertretungen kirchlicher und diakonischer Einrichtungen gewählt werden können, die einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören, übernommen, gleichzeitig aber modifiziert werden. Diese sogenannte ACK-Klausel war bisher in der Kirchenprovinz Sachsen ausgesetzt. In den kirchlichen Einrichtungen der Thüringer Landeskirche gilt diese Klausel seit 2002. In der Thüringer Diakonie kann sie auf Antrag von zwei Dritteln der Mitarbeiterschaft ausgesetzt werden, wenn in einer Einrichtung weniger als die Hälfte der Mitarbeiter einer ACK-Kirche angehört. Diese Regel soll nun auf die ganze EKM ausgedehnt werden und für alle Einrichtungen der beiden Föderationskirchen und der Diakonie in Mitteldeutschland gelten. „Kirchliche und diakonische Einrichtungen können auf Dauer nur Bestand haben, wenn sie ihr kirchliches Profil nach innen und außen schärfen. Daran haben auch die Mitarbeitervertretungen wesentlichen Anteil. Deshalb wollen wir die Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung in unseren Einrichtungen an die Kirchenmitgliedschaft binden. Gleichzeitig wollen wir mit der Ausnahmeregelung aber der Situation von Einrichtungen Rechnung tragen, in denen Kirchenmitglieder in der Minderheit sind“, erläutert Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Rechtsdezernent der EKM.

Der Synode wurde zudem ein Projektplan zur Ausarbeitung einer Verfassung für die Föderationskirche und ein Vorschlag zur Einsetzung einer Verfassungskommission vorgestellt. Nach dem Föderationsvertrag soll am 1. Januar 2009 eine gemeinsame Verfassung in Kraft treten, mit der die Verfassungen der beiden Teilkirchen abgelöst werden. In die 17-köpfige Verfassungskommission soll die Synode neben dem Präses und der Vizepräses acht weitere Mitglieder der Synode entsenden. Die Konstituierung der Kommission ist für Januar 2006 geplant. Bis Frühjahr 2007 soll ein erster Entwurf der gemeinsamen Verfassung ausgearbeitet sein. Bis dahin soll geklärt werden, wie die Föderation weiter entwickelt werden kann.


Die Beschlussfassungen zum Haushalt 2006, den Fragen der Mitarbeitervertretung zur der Verfassungskommission stehen für Samstagvormittag (19.11.) auf dem Programm.

Hinweise für die Redaktionen: Unterlagen zu beiden Synoden sind im Internet unter www.ekmd-online.de eingestellt (Pfad: Unsere Kirchen > Synoden).

Gera – 18. November 2005


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