PM 104 | 19.11.2005
Foederationssynode in Gera geht heute zu Ende
Zusammenfassung und Ergebnisse der Tagung des EKM-Kirchenparlaments
Am dritten und letzten Sitzungstag der Synode der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) standen die Abstimmungen zu verschiedenen Tagesordnungspunkten auf dem Programm. Die 80 Abgeordneten des EKM-Kirchenparlaments beschlossen am heutigen Samstagvormittag (19.11.) den Haushalt, die Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes und den Projektplan zur Erarbeitung der Föderationsverfassung. Am Nachmittag werden die Mitglieder des gemeinsamen Parlaments von Kirchenprovinz Sachsen und Thüringer Landeskirche ihre diesjährigen Beratungen, die im Christlichen Jugenddorf in Gera stattgefunden haben, mit einer Andacht beenden.
Die EKM-Synodalen verabschiedeten einstimmig bei einer Enthaltung den Haushaltsplan für das kommende Jahr. Für die Finanzierung der Aufgaben der Föderation sind rund 18,1 Millionen Euro veranschlagt. Damit liegt der Ansatz rund 3,3 Millionen Euro über dem für das laufende Jahr. Zum Föderationsetat steuert die Kirchenprovinz Sachsen rund 9,2 Millionen Euro und die Thüringer Landeskirche rund 8,9 Millionen Euro bei. Die Erhöhung des EKM-Haushalts entsteht unter anderem durch die Übernahme weiterer teilkirchlicher Arbeitsbereiche in die Regie der Föderation. „Rechnet man diese Beträge heraus, dann wird deutlich, dass eine Kostenreduktion von zwei Prozent gelungen ist“, sagt Finanzdezernent Oberkirchenrat Stefan Große. „Mit dem Ansatz für 2006 ist ein erster Schritt im Rahmen der Strukturanpassung getan. Wir haben einen Gestaltungshaushalt mit deutlichen Sparelementen.“ Das von den Teilkirchen-Synoden bereits im Frühjahr 2005 beschlossene Strukturanpassungskonzept sieht bis 2012 eine Reduzierung der Personalkosten um 35 Prozent auf der Ebene des Kirchenamts und der kirchlichen Einrichtungen vor.
Nach einer kontroversen Debatte am Freitagnachmittag (18.11.) sprachen sich die Synodalen mit deutlicher Mehrheit bei sechs Gegenstimmen und zwei Enthaltungen für die Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKM aus. Somit gilt ab dem 1. Januar 2006, dass in die kirchlichen und diakonischen Mitarbeitervertretungen nur Frauen oder Männer gewählt werden können, die einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. Die Novellierung sieht allerdings eine Ausnahmeregelung für Einrichtungen vor, in denen mehr als 50 Prozent der Angestellten keiner Kirche angehören. „Kirchliche und diakonische Einrichtungen können auf Dauer nur Bestand haben, wenn sie ihr kirchliches Profil nach innen und außen schärfen. Daran haben die Mitarbeitervertretungen wesentlichen Anteil. Deshalb wollen wir die Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung in unseren Einrichtungen an die Kirchenmitgliedschaft binden“, Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Rechtsdezernent der EKM. „Gleichzeitig tragen wir mit der Ausnahmeregelung der Situation von Einrichtungen Rechnung, in denen Kirchenmitglieder in der Minderheit sind.“ Auf Antrag von zwei Dritteln der Mitarbeiterschaft kann die sogenannte ACK-Klausel ausgesetzt werden. Betroffen sind von dem neuen Mitarbeitervertretungsgesetz vor allem die 170 Einrichtungen der Diakonie Mitteldeutschlands. Von den rund 23.500 Mitarbeitenden gehören 11.000 keiner ACK-Kirche an. „Wo Diakonie drauf steht, soll auch Diakonie drin sein“, wertete Oberkirchenrat Eberhard Grüneberg, Diakonie-Vorstandsvorsitzender, den Synodenbeschluss.
Mit großer Mehrheit bei vier Gegenstimmen entschieden sich die Mitglieder der EKM-Synode für die Umsetzung des Projektplans zur Ausarbeitung einer Verfassung für die Föderationskirche sowie die Einsetzung einer Verfassungskommission. Mitglieder im 19-köpfigen Gremium sind die beiden Bischöfe, die Präsidentin und der Vizepräsident des Kirchenamts, die Präsides der Teilkirchensynoden sowie ein Propst und ein Visitator. Aus seiner Mitte entsendet das EKM-Kirchenparlament zehn Mitglieder in die Kommission. Nach dem Föderationsvertrag soll am 1. Januar 2009 die EKM-Verfassung in Kraft treten, mit der die teilkirchlichen Ordnungen abgelöst werden. Die Konstituierung der Verfassungskommission ist für Januar 2006 geplant. Bis zum Frühjahr 2007 soll ein erster Entwurf ausgearbeitet sein.
Zum Auftakt der EKM-Synodaltagung standen die Berichte der Bischöfe (17.11.) und der Kirchenamtspräsidentin (18.11.) auf dem Programm.
Der Magdeburger Bischof Axel Noack forderte in seiner Rede am ersten Sitzungstag dazu auf, in den kommenden Jahren Familien und Kinder als Zielgruppen kirchlichen Handelns stärker in den Blick zu nehmen. Als Beispiel für entsprechende Initiativen nannte der leitende Geistliche der Kirchenprovinz Sachsen das Themenjahr „Taufe“, das 2006 in der EKM stattfindet. „Es werden mehr Kinder getauft als noch vor wenigen Jahren. Nicht zuletzt deshalb wollen wir dem Thema Taufe verstärkte Aufmerksamkeit schenken.“ Auch der Eisenacher Bischof Christoph Kähler sprach sich in seinem Vortrag für ein stärkeres missionarisches Eintreten der Föderation und ihrer Gemeinden aus: „Wir werden immer wieder überlegen müssen, was wir in der Ortsgemeinde, in Gruppen, Werken und auf der landeskirchlichen Ebene tun und lassen können, dass wir unter den gegebenen Umständen die Botschaft möglichst vielen Menschen nahe bringen.“ Er ermutigte, sich besonderes bei Amtshandlungen und für erlebnisorientierte Veranstaltungen zu engagieren. Außerdem warb der Thüringer Landesbischof dafür, mehr Kirchen für Besucherinnen und Besucher regelmäßig offen zu halten.
In ihrem Bericht zum Stand der Föderation bilanzierte Brigitte Andrae, Präsidentin des EKM-Kirchenamts, den bisherigen Prozess des Zusammengehens von Kirchenprovinz Sachsen und Thüringer Landeskirche als erfolgreichen Beginn. Dabei ging sie unter anderem auf das EKM-Kirchenamt ein, das durch die Fusion des Magdeburger Konsistoriums und des Eisenacher Landeskirchenamts vor einem Jahr gebildet wurde. „Prozesse können zunehmend vereinfacht und effizienter gestaltet werden“, so Brigitte Andrae.
Die Kirchenprovinz Sachsen und die Thüringer Landeskirche bilden seit dem 1. Juli 2004 die EKM. Zur Föderation gehören rund 1.000.000 Kirchenmitglieder. Das Kirchengebiet erstreckt sich hauptsächlich über die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zur EKM gehören aber auch Regionen in Sachsen und Brandenburg.
Hinweise für Redaktionen: Die Unterlagen zur Föderationssynode sind im Internet unter www.ekmd-online.de eingestellt (Pfad: Unsere Kirchen > Synoden).
Gera – 19. November 2005