PM 181 | 01.12.2006
Kirchenbeauftragter verteidigt staatliches Lotteriemonopol
„Keinen vertretbaren Grund, ein bewährtes System in Frage zu stellen“
Vor den möglichen Folgen einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes warnt der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser. Eine Aufgabe des Lotteriemonopols zugunsten des freien Spiels der Marktkräfte laufe faktisch auf die Demontage des staatlichen Gestaltungsrechts hinaus, so der kirchliche Beauftragte. Damit werde nicht nur die bewährte Förderung von Aktivitäten für das Gemeinwohl gefährdet. In letzter Konsequenz laufe eine Liberalisierung auch auf eine Förderung des Suchtverhaltens der Menschen hinaus.
„Die gegenwärtige Organisation des Lotteriewesens berücksichtigt diese Gefährdung. Auf aggressive Werbung wird dabei bewusst verzichtet. So wird bislang erfolgreich verhindert, dass Spieler die Kontrolle über ihre Spielleidenschaft verlieren“, sagt Albrecht Steinhäuser. „Positiv an der bisherigen Gestaltung ist außerdem, dass mit einem Teil der Spieleinsätze noch soziale, kulturelle oder sportliche Projekte gefördert werden.“
Diese Balance der Interessen werde durch eine Liberalisierung des Marktes fundamental gefährdet. „Freiheit des Marktes bedeutet immer Kampf um Marktanteile. Das heißt im Klartext die aggressive Werbung um Kunden. Die bewusste Verführung zum Spiel aber fördert das Suchtverhalten der Menschen. Nimmt das Kartellamt diese Gefährdung sehenden Auges in Kauf?“, so der Theologe. Das deutsche Modell des staatlich geordneten Glückspiels erfreue sich unter Spielern und Nichtspielern einer hohen Akzeptanz. Es verbindet Spielbedürfnis und die Verantwortung für Mensch und Gemeinschaft. „Ich sehe keinen vertretbaren Grund, ein durch und durch bewährtes System leichtfertig in Frage zu stellen.“
Fragen beantwortet: Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, 0391/5346-436 oder 0171/2727866.
Magdeburg und Dessau – 1. Dezember 2006